Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
- Frage:
Ich bin 60 Jahre seit 9 Jahren geschieden und habe 3 Kinder, 18 - 21 und 27 aus zwei Ehen.
Habe meine Kinder 18 und 21 vom Erbe im Testament ausgeschlossen. Die 27 jährige habe ich als alleinige Erbin eingesetzt. Ich besitze kein Vermögen, keine Lebensversicherung außer einen Schuldschein über 18.000 € gegen meine Exfrau mit Titel, hat aber bis jetzt zweimal den EV abgegeben.
Wie sieht der Pflichtteil für die Enterbten aus?
2.Frage:
Wie sieht es mit dem Pflichtteil von Inventar (Möbel, elektrische und technische Geräte, wie z.B. Waschmaschine, Fernseher, Musikanlage,PC usw.) weiter aus?
- Frage:
Wer zahlt die Urnenbestattung, wenn kein Barvermögen da ist? Wird dies vom Inventarwert erst einmal abgezogen?
Danke für einen Tipp
Viele Grüße
Mike Einstein
Hallo,
wo kein Erbe vorhanden ist, gibt es auch keine Pflichteilsansprüche.
Die vorhandenen Gerätschaften usw. dürften keinen Verkaufswert haben und somit auch kein Vermögen darstellen.
Außerdem sind aus dem Nachlasswert zunächst die Beerdigungskosten (Urnenbestattung)zu bezahlen.
Die Erben - ob enterbt oder nicht - haben die Kosten der Beerdigung zu tragen. Wenn die nicht bezahlen, zahlt der Staat und holt sich das Geld von den gesetzlichen Erben.
Es wird aber so sein, dass das eine Kind die Beerdigung bestellen wird und somit die Kosten tragen muss. Es ist dann Sache dieses Kindes, sich den Anteil von den Geschwistern wieder zu holen.
Ob das gut geht, kann ich nicht sagen, daran kann aber keiner etwas ändern.
MfG
PB
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.
Eine Frage hätte ich noch.
Die zwei enterbten Kinder sind zur Erbin - Halbschwester - falls das noch wichtig ist.
Wäre es nicht besser, ich würde alle Enterben und das Nachlaßgericht veräußert erst einmal das Inventar und bezahlt davon die Beerdigung und wenn davon noch was übrig bleibt wird durch drei geteilt - sonst hat die Erbin nur Extrakosten oder?
Was ist mit dem Schuldschein von 18.000?
Gruß
Einstein
Hallo Herr Einstein,
der Pflichtteil entspricht der Hälfe des gesetzlichen Erbteils. In Ihrem Fall wäre das also pro Pflichtteilsberechtigtem ein Sechstel.
Der Pflichtteil berechnet sich aus dem Gesamtwert des Nachlasses, also Titel und Inventar (soweit von Wert). Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und somit vom Erben zu tragen. Diese sind bei der Berechnung des Pflichtteils vorab vom Nachlass abzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Danke für die schnelle Antwort
Hallo,
Vorsicht, das Nachlassgericht ist nicht Abwickler von Nachlassvorgängen.
Wenn Sie alle enterben, müssen Sie doch einen Erben bstimmen. Den Staat?
Was soll das?
Das Nachlassgericht kümmert sich schon gar nicht um die Beerdigung, wo leben wir?
Das ist allenfalls Sache des Sozialamtes, da aber gesetzliche (wenn auch enterbte) Erben vorhanden sind, sind diese zuständig für alle Beerdigungsfragen.
Den Schuldschein können Sie solange vergessen, bis es darauf auch Geld gibt.
Lassen Sie es doch bei dem einen Erben und alles ist o.K.
Übrigens haben die Erben oder der Erbe halt Kosten, das lässt sich nicht vermeiden, darum können und sollten Sie sich nicht kümmern, wenn Sie nicht ein paar tausend Euro an die Seite legen können.
MfG
PB
Danke für die Aufklärung und den Tipp.
Dann laß ich das Testament so wie geschrieben. Die 27 jährige kann ja das Erbe ausschlagen.
Gruß
M.E.
Hallo Einstein2011,
der Pflichtteil für die Enterbten beträgt 1/6 des gesamten Nachlasses (dazu gehört auch das Inventar).
Die Beerdigungskosten oder auch die Urnenbestattung wird vom Nachlasswert bezahlt.
Liebe Grüße aus Stuttgart
- Wie sieht der Pflichtteil für die Enterbten aus?
Die Enterbten bekommen je 1/6 vom Erbe in Geld.
2.Frage:
Wie sieht es mit dem Pflichtteil von Inventar (Möbel,
elektrische und technische Geräte, wie z.B. Waschmaschine,
Fernseher, Musikanlage,PC usw.) weiter aus?
Der Wert ist zu schätzen, davon je 1/6 bekommen die Beiden Kinder in Geld.
- Frage:
Wer zahlt die Urnenbestattung, wenn kein Barvermögen da ist?
Wird dies vom Inventarwert erst einmal abgezogen?
Es zahlz die Alleinerbin soweit sie das Erbe nicht ausschlägt. Schlägt sie aus zahlt das Sozialamt und holt sich das Geld von allen 3 Kindern zurück.
ml.