Hallo zusammen!
Mein Vater hat nach dem Tode meiner Mutter wieder geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt sind seine 4 Kinder aus erster Ehe völlig uninteressant für ihn, in jeglicher Beziehung. Da er recht vermögend ist, war er eine ausgesprochen gute Partie für meine Stiefmutter, die ihn nun nach Herzenslust schröpft, während seine Kinder mit ihren großen Familien höchstens einen Kredit von ihm erhalten können. Kann es sein, daß wenn mein Vater sein Vermögen weiterhin in die Häuser meiner Stiefmutter steckt, meine Geschwister und ich nie etwas erben werden? Haben leibliche Kinder in diesem Falle kein Recht auf einen Erbanteil?
Herzliche Grüße Grete
Zunächst gilt, dass jeder mit seinem Vermögen machen kann, was er will. Schon gar nicht muss er seine späteren „Erben“ fragen…Im ungünstigsten Fall könnte es sein, dass der Vater sein Vermögen verschenkt und die sich nach seinem Tode ergebenden Pflichtteilsberechtigten (z.B. die Abkömmlinge) keine Erbmasse ermitteln können, wonach sich ein Pflichtteilsanspruch errechnen würde. Das wäre der Fall, wenn die Schenkungen 10 Jahre oder älter sind.–
Bis zum Tode hat keiner der Pfl.berechtigten irgendwelche Rechte.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die klare Information. Ja, so kann das Leben sein…liebe Grüße aus dem Süden
Grete