Pflichtteil im Erbrecht

Eine hypothetische Frage.
Eine Mutter war Alleinerbin einer Immobilie mit einem Wert von € 250 000.
Der Erbfall tritt ein und als Alleinerbe wird ein Urenkel der Frau benannt. Das einzige leibliche Kind der Frau bleibt, bis auf ein lebenslanges unendgeldliches Wohnrecht in der Immobilie, ohne Erbe.
Wie hoch wäre der Anteil des Pflichtteiles daß das leibliche Kind von dem Erbschaftsnehmer verlangen kann.
Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus

Hallo!

Grundsätzlich wäre das einzige leibliche Kind gesetzlicher Erbe des Gesamtvermögens. Pflichtteil wäre davon die Hälfte (immer in Geldleistung, nie in Sachen).

Aber …
das Wohnrecht hat ja einen Wert !
Erst wenn es wesentlich weniger Wert sein sollte als das rechnerische Pflichteil könnte es einen Anspruch auf Ergänzung geben.

MfG
duck313

Hallo,
Vielen herzlichen Dank für die Antwort.
LG marcellus