Hallo,
Mein Vater ist kürzlich verstorben, meine Mutter wurde laut Testament(Gemeinschaftstestament) als Alleinerbin eingesetzt. Ich habe noch einen Bruder. So jetzt meine Frage, wenn ich meinen Pflichtteil vordere, bekomme ich 1/8 ausbezahlt, was passiert mit dem anderen 1/8? Was passiert wenn meine Mutter stirbt? Bleibt dieses 1/8 bei meiner Mutter und wenn diese stirbt wirde dieses 1/8 auch halbiert? Oder verliere ich es ganz? Normal wäre 1/2 meine Mutter, 1/4 mein Bruder und 1/4 ich. Der Pflichtteil ist die hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das andere 1/8-anteil verlieren Sie als ein art Bestrafung dafür, dass nicht abwarten wollen bis Ihnen der gesetzliche Erbteil zufliesßt. Stirbt Ihrer Mutter, dann erben Sie nach Ihr das was Ihnen gesetzlich zusteht. Werden sie durch eine Schenkung welche die Mutter 10 jhjare vor dem Ableben vornimmt, um Sie noch einmal leer ausgehen zu lassen, erben Sie wiederum nur den gesetzlichen Erbteil von dem, was noch nach dem Anteil Ihres Bruders verbleibt.
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Die Made