Pflichtteil nach Scheidung ?

Liebe/-r Experte/-in,
In der Zeitung laß ich heute, dass ein gesch. Ehemann gegenüber den Erben (Kinder) seiner nun gesch. und nun verst. Frau einen Pflichtteilsanspruch hätte. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß, Dieter

Hallo,
leider bin ich kein wirklicher Experte in Sachen Erbschaft. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass, falls es nachgewiesen werden kann, dass bestimmte Vermögenswerte, die in der Ehezeit entstunden und bei der Scheidung aus egal welchen Gründen nicht geteilt wurden, einen Pflichtteilanspruch darstellen könnten. Das jedoch nur im Fall, dass es keinen Ehevertrag gab.

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Hallo!!

Leider kenne ich mich hiermit nicht aus.

Deshalb kann ich keine Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

S.Heithoff