Pflichtteil Neffen

Hallo!

Folgender Fall:

Eine Frau hat ein Haus, dessen Verkaufswert mit ca. 200.000,- € angesetzt werden kann, und eine Barrücklage in Höhe von ca. 50.000,- €.
Da sie nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, möchte sie das Haus einer Nachbarin vererben, die sie unterstützt und das Haus in Ordnung hält. Die Barrücklage soll nach ihrem Tode entweder an ihre Schwester oder deren 3 Kinder gehen.

Haben die Schwester sowie deren 3 Kinder einen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil aus der Vererbung des Hauses an die Nachbarin?
Wenn ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank für eure Antworten!

Weder Geschwister noch Neffen sind pflichtteilsberechtigt, und einen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbteil hat sowieso niemand.

Levay