Pflichtteil obwohl kein Erbe da ist ?

Ein Senior verstirbt. Testament liegt vor, Erbin die Tochter, der Sohn bekommt eine Uhr, Angabe Barvermögen 2.000 Euro.
Da der Senior die letzten Jahre im Heim gelebt hat ist kein Sacherbe vorhanden, auf dem Konto keine 100 Euro, keine Sparguthaben o.ä.
Die Beerdigung wurde teilw. aus einer Sterbeversicherung bezahlt, den Rest hat die Enkeltochter übernommen, da die Tochter selbst nur eine kleine Rente hat.

Nun hat der seit 20 Jahren verschollene Sohn Klage gegen die Tochter eingereicht, auf Zahlung einer 5stelligen Summe aus dem Pflichtteil, da seines Wissens eine größere Summe vorhanden ist.
Klage ist angenommen, Gerichtsverhandlung für März angesetzt.

Geld war und ist in den letzten 25 Jahren nachweislich durch die Bank keins dagewesen. Der Senior hat immer gut gelebt, seine Rente ausgegeben, ist gereist, hat Wert auf gute Kleidung und Essen gelegt. Immobilien/Auto gab es nie. Schenkungen an Tochter/Enkel/Urenkel die über 500 Euro hinausgingen gab es keine.

Was kann jetzt passieren ? Ein Pflichtteil von nichts ??? Der Anwalt der Beklagten schüttelt auch nur den Kopf. Hat jemand Erfahrungen ?

Servus,

ich würde sagen man kann nur vererben was da ist (außer Schulden).

Wenn also nicht noch geheime Konten oder Immobilien existieren oder die Uhr keine „Dr. Rajendra Prasad 18K Gold Rolex-Oyster“ ist, dann kann man der Verhandlung beruhigt ins Auge sehen.

Ich frage mich bei dem Sachverhalt allerdings ob die Enkelin ihre Ausgaben für die Beerdigung nicht noch auf das Erbe anrechnen kann, so dass von den 2000 € und der Uhr gar nichts mehr für den gierigen Sohn bleibt.

Gruß,
Sax

was gibt dir anlass zu vermuten, ein anonymes internetforum, deren mitglieder allesamt juristisch ungebildete laien sind, ohne jegliche information zu der sache außer denen, die du selber gibst, könnte besser informiert sein und eine fundiertere meinung haben als der anwalt?

@anonymer…ähm Erfahrungswerte ? Leute die sowas auch schon hatten ???

@Sax76… Danke, das Testament war von 2001 und die 2000 Euro zum Todeszeitpunkt weg ( Heime sind teuer ) und die Uhr kann der Sohn gern haben, die liegt schon bei seinem Anwalt, ebenso sämtliche Rechnungen, Kosten, Ausgaben, Heimkosten, Bankauskunft…usw.
Ist nur irgendwie beunruhigend, dass sowas als Klage durchkommt und es eine Gerichtsverhandlung gibt. Die Tochter ist schwer erkrankt und deswegen einfach unruhig.

die nutzen dir was genau? hier gibt es weder präzedenzfälle wie in den usa noch sind zwei fälle vergleichbar, wenn man als laie nicht mal weiß, worauf es ankommt.

aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.

btw., einen pflichtteilsanspruch gibt es selbstverständlich auch bei vererbten gegenständen, wenn sie mehr als nur symbolischen wert haben (wie z.b. einem foto).

es gibt in d keine stelle, die zivilklagen zensiert. selbstverständlich ‚kommt sowas durch‘, was denn sonst? und selbstverständlich ist sowas auch nicht beunruhigend, sondern im gegenteil eine beruhigende folge davon, dass wir hier in einem rechtsstaat leben.

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Rechtsstaat…ja klar. Deswegen kann man jemanden auf einen geldlichen Erb-Pflichtteil verklagen wo es gar kein Erbe gibt, es gibt seitens des Nachlassgerichts nicht mal einen Erbschein, einfach wil nichts vorhanden war - tschuldigung, aber allein diese Klage ist absurd und der Sachverhalt so einfach und ohne Schnörkel…daher auch beunruhigend. Das das deutsche Recht häufig sehr fragwürdig entscheidet ist wohl bekannt.
Es gibt übrigens das Rechtmittel der Klageabweisung - also klar „jemanden“ der „zensiert“. Dies ist in diesem Falle abgewiesen. Auch gibt es Urteile in ähnlichen Fällen die immer gern als „richtungsweisend“ angenommen werden.

Einen Pflichtteilsanspruch auf Sachgegenstände egal welchen Wertes gibt es übrigens NICHT - das habe ich gerade selbst durch in einem Erbstreit. Geld bekomme ich dort - aber kein einziges materielles Andenken an den Verstorbenen.

Wenn Du nun weiter nur kritisieren und in frage stellen möchtest, möchte ich Dich bitte einen anderen Thread zu besuchen.

In einem Rechtstaat kann erstmal jeder gegen jeden auf alles klagen. Wie soll ein Gericht vor einer Verhandlung wissen, wer im Recht ist?

Bei der Verhandlung wird sich dann herausstellen, das nichts da ist, von dem ein Pflichtteil auszuzahlen wäre und der Kläger trägt die Kosten. Fertig.

Gruß,
Steve

genau das meinte ich mit ‚ein laie weiß gar nicht, worauf es ankommt‘. selbstverständlich gibt es bei sachgegenständen einen pflichtteil. wäre sonst ja toll - man kauft schnell noch einen passenden diamanten und die pflichtteilsberechtigten gehen leer aus.
aber der pflichtteil an einem diamanten ist eben nicht ein stück des diamanten oder im anderen falle das hinterrad vom auto, sondern der gegenwert in geld.

aber du willst ja keine hilfe, sondern nur recht behalten und ein paar streicheleinheiten. beides bekommst du von mir nicht. ich bin deshalb hier raus.

Lieber Anonymus,

genau das hatte ich geschrieben : Geld ja - aber kein materielles Andenken.

Lieber Steve,

danke…ok, es war mir nicht klar, dass dies ganz simpel durch ein Gericht festgestellt werden muss. Ich bin davon ausgegangen, dass bei dem Antrag auf Klageabweisung zumindest grob geprüft wird ob so eine Klage überhaupt Sinn macht…zumal das Gericht ja auch keine anderen Unterlagen erhält als die Anwälte…dann ists kein Wunder, wenn die deutsche Justiz überfordert ist.

Habe da noch Fragen dazu:

  • Müsste der Kläger da noch mit der Übernahme von Anwaltskosten der Gegenpartei und Begräbniskosten rechnen?
  • Müsste man in einem solchen Fall das Erbe besser nicht ausschlagen?

Gruss - Beni

Guten Morgen Beni,

sollte man denken, aber das führt das ganze noch mehr ins Absurdum :

  • nein, der Kläger muss nicht die Kosten tragen, weil es sich hier um einen Vergleich handelt. Sollte die Tochter auf Zahlung eine Pflichtteils verurteilt werden muss allerdings sie alles zahlen.

  • Und wieder nein, der Käger/Sohn muss keine Begräbniskosten übernehmen. Der Verstorbene hat nichts hinterlassen, die Tocher nur eine Minirente, folglich hätte den restlichen Teil der Kosten der Staat tragen müssen - dann würde der sich das jetzt vom Sohn wiederholen. Es ist persönlliches Pech, dass die Enkeltochter dies übernommen hat - diese hat keine Ansprüche gegen den Sohn.

  • Es gab eine Testamentseröffnung, das Testamet war hinfällig da werder Geld noch Hausrat vorhanden waren, es gab keinen Erbschein, die Bank hat das Konto von sich aus aufgelöst. Deswegen kam ein Verfahren zur Ausschlagung des Erbes garnicht in Betracht. Der Sohn/Kläger konnte auch vom Gericht nicht ausfindig gemacht werden als es um Zustellung des Testaments ging, er hat sich erst knapp 1 Jahr nach dem Tod des Seniors gemeldet.

selbstverständlich gibt es bei sachgegenständen einen pflichtteil.

Nein, das ist der Pflichtteilergänzungsanspruch. Der Pflichtteil wird berechnet aus dem was zum Todeszeitpunkt da war. Der Ergänzungsanspruch aus dem was z.B. in den letzten 10 Jahren verschenkt wurde (mit entsprechender Abschmelzung)

Ein Testament ist nicht deshalb hinfällig nur weil es nichts zu erben gibt.
Wäre es hinfällig dann hätte der Sohn keinen Anspruch auf die Uhr.
Noch besser wird es sollte die Uhr einen sehr hohen Wert haben.
Dann könnte die Erbin vom Sohn einen finanziellen Ausgleich verlangen da sein Vermächtnis höher ist als ihr Erbe.

Wenn sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen gibt es ein Urteil und dann kann man selbstverständlich verlangen dass der Verlierer die Kosten übernimmt.

Krümel

Also die Fakten :
die Uhr ist schon beim Anwalt des Klägers, Das Ding ist nix wert, war, war aber die zum Todeszeitpunkt einzig vorhandene. Es gab früher noch eine Uhr, wert etwa 1000 Euro - die hat der Senior aber vor Jahren dem Mann der Enkeltochter ganz offiziell zur Hochzeit geschenkt.
Geld war nie da, ist nicht da. Schenkungen in dem Sinne gab es nicht, nur war der Senior immer großzügig bei „geht mal essen“, „die neue Jacke“, „das Kind braucht Schuhe“, „die Jahreskarte für den Zoo“…

Die Klage geht auf „Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils in Höhe von 50.000 Euro“ !!!
Soviel hat der Senior meines Wissens sein ganzes Leben nicht besessen…und das bischen was er hatte hat das Pflegeheim gefressen.

ojeoje.

lies wenigstens mal bei wikipedia nach, bevor du unsinn erzählst.

hattest du nicht. du schriebst:

oder hast du das immer noch nicht verstanden?

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Lieber Anonymer,

eh man stänkert sollte man richtig lesen.
Ein Pflichtteil von NICHTs bezieht sich auf meine jetzige Frage. Ich geh davon aus, dass wir einig sind, dass ein paar alte Klamotten, ein Röhrenfernseher, eine Lupe und ein paar Romanhefte, eine kaputte Stehtlampe und ein paar Handtücher nicht zur Diskussion stehen.
Das mit dem geld/Pflichtteil - aber kein materielles Andenke hatte ich Dir zur Ergänzug mitgeteilt, weil ich diesen Fall gerade in eiem anderen Todesfall bei Gericht durch habe.

Das Verfahren ist nun durch und hier das Ergebnis :
Zum Todeszeitpunkt waren 48,13 Euro auf dem Konto - in den letzten 10 Jahren gab es nachweislich keinerlei Geldgaben an die Tochter.
Trotzdem hat das Gericht entschieden, dass die Tochter dem Sohn eine 4stellige Summe zahlen muss, da die Rente des Verstorbenen sehr gut war und nicht nachgewiesen werden konnte was der Verstorbene mit den Barabhebungen gemacht hat. Das Gericht geht klar davon aus, dass Senioren nicht mehr viel zum Leben benötigen !!!
Desweiteren wurde entschieden, dass die Tochter mehrere Sachgegenstände herauszugeben hat - völlig irrwitzig, da diese Sachgegenstände sich im Eigentum Dritter, in diesem Prozess Unbeteiligter
befinden und das bereits seit Jahren, teilweise Jahrzehnten.
Ein erneute Klage mit Prozess wird also kommen…