Pflichtteil oder nicht?

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal einen guten Rat, vielleicht kannst Du helfen.
Es geht um meinen Schwiegervater, der im November 09 verstorben ist. Er war 4 mal verheiratet und 3 mal geschieden. Heute bekamen wir Post vom Amtsgericht.
Inhalt: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen mit den 3 Frauen, von welchen er geschieden ist. Jeweils mit dem Hinweis, das gegenseitig auf einen Erbrechtsanspruch sowie Pflichtteilanspruch verzichtet wird.
So ein gegenseitiger Verzicht liegt auch von seiner letzten Frau, mit der er noch verheiratet war, vor.

Ein Testament, in welchem er einen Sohn zum Alleinerben bestimmt. Die anderen 5 Kinder sollen demnach leer ausgehen. Klar, das Verhältnis seiner 4 Töchter zum Vater war nie gut. (Mißbrauch). Trotzdem wollen die Töchter auf nichts verzichten, was ihnen zusteht. Haben die nicht im Testament bedachten Kinder ein Anrecht auf ihren Pflichtteil? Was meinst Du?
Über Antwort würde ich mich freuen. Danke im Voraus und freundliche Grüße

Wolfgang

hallo,
ich meine es nicht nur, sondern es bestehen tatsächlich Pflichtteilsansprüche der Kinder, welche durch das Testament ausgeschlossen worden sind. Ich empfehle, sich umgehend durch Aufforderung zur Auskunftserteilung über den Nachlassbestand um das Recht zu kümmern. Denn durch Zeitablauf könnte einiges „verloren gehen“. Auskunft muss der Erbe erteilen; ist einklagbar. Der Anspruch ist in Geld zu erfüllen.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem erbrechtlich ausgerichteten und dienstälteren Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens das Recht durch zu fechten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Deinen Rat, einen im Erbrecht versierten Anwalt aufzusuchen, werden wir beherzigen.

Herzlichen Dank nochmals für die Mühe.

Wolfgang