ich hätte eine Frage bezüglich meines Erbes… Also ich habe noch bis diesen Mai Zuhause gewohnt… Dann hatte ich mit meiner Mutter sehr Krach und sie verwies Mich des Hauses… Seitdem wohne ich bei einer Freundin. Mein Vater ist 2006 gestorben und ich weiß von meiner Mutter dass ich als Erbanteil von ihm 20.000€ bekommen Habe… Davon hat meine Mutter aber ohne mich zu fragen schon Diverse Beträge abgezogen… Jetzt ist es wohl im Testament Aber so geregelt, dass ich erst selbst über mein Erbe verfügen Kann wenn meine Mutter eben auch verstorben ist. Und da wir immernoch riesigen Streit haben und sie mir freiwillig Nichts geben will und ich auch über die Unterlagen nicht Verfüge die beinhalten wie und wo und was da geschrieben Steht… Und die wird sie mir freiwillig auch nie zeigen. Ich bin aber grade dran meinen Führerschein zu machen Und brauchte dringend das Geld aber sie gibt mir ja jetzt Nichts mehr… Ist auch egal wozu ich mein Geld brauche… Mich interessiert nur … Gilt dieses Hälfte des pflichtanteils Auch wenn davon schon Beträge abgehoben wurden… Kann ich auch den vollen Betrag erklagen ? Und wie Kann ich überhaupt meinen Pflichtteil bekommen? Ich brauche Rat… Falls das noch wichtig ist, ich wurde adoptiert von dieser Familie aber ich weiß dass das keinen Unterschied beim Erbe macht… Danke schonmal…
Hallo Ceejaay,
das ganze ist etwas unverständlich geschrieben. Frag einfach beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Sterbeort des Vaters) nach dem Testament oder dem Erbschein.Dort sollte dein Anteil aufgeführt sein und auch die Bedingungen.
Mit diesen Informationen kannst du nochmal hier anfragen, wenn was unklar ist.
Es ist sehr schwierig,ohne Einblick in das Testament.Sind sie volljährig? Das nehme ich an,den sie machen den Führerschein.Dann haben sie Geschwister ? Ihre Mutter erbt falls kein anderes Testament vorhanden ist,die Hälfte und die andere Hälfte wird unter den Geschwistern geteilt. oder falls sie ohne Geschwister sind bekommen sie die andere Haelfte…sie schreiben sie bekommen 20 000 Euro wo steht das ?wenn sie volljährig sind kann ihre Mutter auch nicht ueber das Geld verfügen,das steht ihnen zu.ich nehme an,sie kommen gegen ihre Mutter nicht an darum Rate ich ihnen einen Anwalt zu nehmen.
L.g. Schattengras
in Deinem speziellen Fall rate ich Dir, Dir einen Anwalt zu nehmen der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.
Nur so kommst Du zu Deinem Recht.
EIne andere Möglichkeik sehe ich nicht.
Hier sollten Sie umgehend klären, ob Sie Ihren Pflichtteil noch geltend machen können. Der verjährt grundsätzlich nach drei Jahren. Das sollten Sie also prüfen - z.B. waren Sie im Ausland, waren noch minderjährig, das Testament wurde später eröffnet - das könnte die Verjährung verhindert haben.
Dann wäre zu klären, ob Sie dann mit der Geltendmachung des Pflichtteils enterbt werden würden, oder weiterhin nach der Mutter erben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Hallo,
ohne, dass ich den genauen Text des Testamentes kenne, kann ich keine brauchbare Antwort geben.
Gehe ich mal davon aus, dass Ihre Mutter Vorerbin oder gar Haupterbin ist, dann kommen Sie erst als Erbin an die Reihe, wenn Mutter verstorben ist.
Nur, sollte der Vater im Testament verfügt haben, dass Sie sofort einen Betrag ovn 20.000,00 Euro bekommen sollten, so haben Sie diesen Anspruch. Einen Anspruch auf Pflichtteil haben Sie nicht mehr, dieser Anspruch ist verjährt.
MfG
PB
Wenn Ihre Adoptivmutter für Sie das Geld aus dem Nachlass verwaltet hat, muss sie darüber Auskunft geben und abrechnen. Da aber anscheinend testamentarisch bestimmt worden ist, dass Ihr Erbe erst nach dem Tode der A-Mutter fällig wird, besteht für Sie das Wahlrecht, ob Sie den Pflichtteil oder den späteren Geldanspruch bevorzugen. Der Pflichtteil muss von Ihnen (besser vom Anwalt) errechnet werden, nachdem Sie verbindlich die Rechte aus dem Testament ausgeschlagen haben (sofort nach dem 18. Geburtstag !). Alle Fragen hierzu kann nur ein Anwalt oder Notar für Sie nach Vorlage aller Unterlagen wie z.B. Testamentscopie und Abfragen aller Fakten klären. Hier im Web geht das nicht …
Wenn Sie nicht als Erwachsene adoptiert wurden, macht es keinen Unterschied. Das ist richtig. In Ihrem Fall kann ich wirklich nur ganz dringend dazu raten, einen Anwalt einzuschalten, denn die Mutter ist Ihnen gegenüber auskunftsverpflicht in Bezug auf diese 20tausend € und den Pflichtteil. Sie darf Ihr Erbe nicht verbrauchen. Tut sie es doch, macht sie sich ganz gefährlich strafbar. Sie ist vermutlich als Vermögensverwalterin vom Vater eingesetzt und muss daher das Geld vernünftig anlegen und darf es nicht verbrauchen.
Gibt es kein Testament? Wenn es eines gibt und Sie haben es nie bekommen, kann das daran liegen, dass sie enterbt wurden und Ihnen nur noch der Pflichtteil zusteht (Hälfte des gesetzlichen Anspruches samt Pflichtteilsergänzungsansprüchen) oder aber, dass das Testament im Haus oder irgendwo hinterlegt wurde, wovon nur die Mutter Kenntnis hatte. Dann kann sie es Ihnen natürlich vorenthalten. Das alles können Sie nur mit Hilfe eines Anwaltes notfalls Staatswanwaltschaft herausbekommen. Wenn Sie kein Geld haben, gibt es hier Prozesskosten- und Beratungshilfe (aufpassen, viele Anwälte übernehmen solche Mandanten gar nicht erst, weil sie zu wenig verdienen). Mein Rat: Fragen Sie sofort beim Nachlassgericht, ob es 2006 ein Testament gab, das Ihr Vater dort hinterlegt hatte. Ich gehe nicht davon aus, aber diese Auskunft können Sie noch ohne Anwalt erlangen. Dann suchen Sie sich einen Fachanwalt für Erbrecht. Nehmen Sie keinen, der sagt, er würde „alles“ machen. In der Regel können solche Anwälte von allem nicht viel. Klären Sie den Anwalt über Ihre finanzielle Situation auf und fragen Sie, ob er trotzdem für Sie tätig wird (mit Beratungsschein). Wenn Sie vom Amtsgericht erfahren haben, dass es kein Testament des Vaters gab, können Sie - bevor Sie einen Anwalt beauftragen - Ihre Mutter schriftlich mit einer Fristsetzung von 14 Tagen auffordern, Ihnen umfassend Auskunft über das Testament des Vaters zu geben, da Sie annehmen müssen, dass sie es unterschlagen hat. Des Weiteren verlangen Sie von Ihrer Mutter einen aussagekräftigen Beweis über die Anlage der 20tausend Euro. Drohen Sie Ihr mit einer Anzeige wegen mutmaßlicher Unterschlagung, wenn Sie die Auskunft verweigert. Mit der Antwort der Mutter (keine Antwort ist hier auch eine Antwort) gehen Sie zum Anwalt für Erbrecht. Viel viel Glück.
Die hier angeratene Einschaltung der Staatsanwaltschaft gegen die Mutter ist wohl extrem unsachlich, wenn noch nicht einmal im Anzatz ein Hinweis auf eine Straftat zu erkennen ist!!
2 Punkte muß ich meiner ersten Antwort noch anfügen:
Das Testament können Sie gegen Vorlage Ihres Ausweises beim Amtsgericht (Nachlaßgericht) einsehen und eine Kopie erbitten. Ferner lassen Sie sich den Tag der erfolgten Testamentseröffnung und die Namen der Empfänger der T.Kopien sagen. Damit sollen Sie dann zu einem geeigneten Anwalt gehen, notfalls zunächst zu Ihrer Abnehmerkammer oder Gewerkschaft. Viele Anwaltskammern betreiben kostenlose Rechtsberatungen (gegen Einkommensnachweis) für Ihre Erstinformation.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
wenn dieser Betrag für Sie vorgesehen war, steht dieser Ihnen auch zu. Da kann niemand kommen- auch Ihre Mutter nicht- und diverse Beträge für irgendetwas abziehen.
Ihren Fall kenne ich aus unserer Praxis gut. Leider sind Sie deshalb auf gutem Wege, einen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen zu müssen.
Anders sehe ich da keine Chance, weil Ihre Mutter Sie ja quasi für den Streit „bestraft“ oder auch aus sonstigen Gründen von den 20.000,00 € irgendwelche Beträge abzieht!
Hallo,
sie ist verpflichtet den Teil an dich auszuzahlen.Du kannst beim Nachlassgericht eine Kopie des Testaments anfordern und damit genau ersehen was da geregelt ist.Damit kannst du auch zu einem anwalt gehen und dich beraten lassen.Das kostet nicht die Welt,da bei dir sicher ein Gespräch erstmal ausreicht um zu sehen welche Möglichkeiten du hast.Aber dafür muss der Inhalt des Testaments bekannt sein.
hallo ceejaay
im normalfall haben sie ein anrecht auf den vollen pflichtanteil. wurde ihr erbe von der mutter nicht ausbezahlt oder unterschlagen, ist sie trotz allem verpflichtet ihnen ihren pflichtanteil in voller höhe auszubezahlen. wenn sie das einzige kind sind, erben sie sowiso nach dem tode ihrer mutter alles.um sich genau zu informieren, müssten sie einen anwalt aufsuchen, um auf der sicheren seite zu sein.
ich hoffe diese auskunft reicht ihnen?
lg sicha
Wie es aussieht ist ein Testament vorhanden in dem es geregelt ist. Wichtig hier ist der genaue Wortlaut des Testamentes. Übrigens, m´üssten Sie eine Abschrift des Testamentes bekopmmen haben, wenn nicht kann das angefordert werden (das ihres Vaters).
Da der genaue wortlaut nicht bekannt ist, kann ich nur sagen, dass die Verjährung zur Einforderung des gesetzl. Pflichtteils 3 Jahre sind.