Pflichtteil Schenkung Erbe

Hallo!
Beispiel: Frau X (Witwe, 4 Kinder) möchte ihr, abbezahltes, Eigentumshaus ihrer Enkelin vererben und möglichst vermeiden dass auf die Enkelin hohe Kosten durch Auszahlung des Pflichtteils an ihre Kinder zukommen, da sie schon viel in die Hausrenovierung investieren müßte. Würde in einem solchen Fall die Möglichkeit bestehen die Zahlung des Pflichtteils zu umgehen z.B. durch Schenkung o.Überschreibung o.ä.? Müßte eine Schenkung/ Überschreibung noch zu Lebzeiten vollzogen werden oder könnte man das wie ein Erbe machen? (…im Falle meines Todes schenke ich dies und das dem und dem)???
Vielen Dank für die Antworten& viele Grüße

Hi, Umgehung des Pflichtteilsanspruches per Schenkung oder Testament geht nicht bzw. bei Schenkung werden jährlich 10% abgeschrieben, nach 10 Jahren ist die Schenkung dann bei 0 angelangt.
http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/2325/
Eine weitere Möglichkeit wäre nur ein notarieller Erbverzichtsvertrag mit den Kindern der Erblasserin.
MfG ramses90