Hallo miteinander,
fogender Fall:
Ein Ehepaar besitzt ein Haus im Wert von 400 000€. Beide sind im Grundbuch eingetragen.
Der gemeinsame Sohn wurde wegen unüberwindlichen Problemen mit der Schwiegertochter enterbt. Nach dem Tode des letztlebenden Elternteiles sollen die beiden Enkelkinder erben.
Wie hoch ist die Summe des Pflichteiles für den Sohn und der Pflichtteil der Enkel beim Tode des ersten Elternteiles?
Vielen Dank für eure Antwort
Hallo!
Pflichteil wäre doch die Hälfte es gesetzlichen Erbteils.
Im ersten Erbfall fällt nur die Hälfte des Erbes überhaupt an, regulär erben also überlebender Ehepartner 1/2 und Sohn 1/2. Da er enterbt wurde nur 1/4.
In den Beispielzahlen 400.000 €. Vererbt wird nur der hälftige Anteil des Ehepartners, also 200.000 €. Davon erhält der überlebende Ehepartner 150.000 € und der enterbte Sohn als Pflichtteil 50.000 €.
Die Enkel haben überhaupt keinen Anspruch auf Pflichtteil. Sie erhalten im ersten Erbfall nichts und im 2. Erbfall nach Testament alles (minus erneutes Pflichtteil Sohn).
Durch geschickte Formulierung im Testament kann man das Pflichtteil im ersten Erbfall minimieren oder vermeiden. Dazu ist Beratung erforderlich.
MfG
duck313