Pflichtteil trotz Testaments?

Liebe wissende Mitglieder, ich bitte höflich um aufhellende Antwort:
Der Vater (76) meines Lebensgefährten ist gestorben. Mein LG war Sohn und seine Schwester sind Kinder aus erster Ehe. Es existiert ein Testament, in dem beide Kinder die Hälfte des Hauses zugesprochen bekommen. Der Vater hat eine Ehefrau (58) (2. Ehe) hinterlassen, die auch zwei Kinder aus erster Ehe hat. Nun sollen Sohn u. Tochter des Verstorbenen ihren Pflichtteil bei der Witwe einfordern. Ist es tatsächlich so, dass sie jetzt nicht die Hälfte des Schätzwertes des Hauses erhalten? Demzufolge würden dann die nichtleiblichen Kinder des Verstorbenen nach dem Tod der heutigen Witwe das GANZE Haus erhalten und die beiden leiblichen Kinder des Verstorbenen gingen nur mit dem Pflichtteil aus?
Für eine korrekte Antwort bedanke ich mich ausdrücklich.

So wie Sie es schildern, geht es nicht um eine Erbeinsetzung der Kinder, sondern um ein Vermächtnis über ein Haus. Bei der Pflichtteilsberechnung zählt der gesamte Nachlass in Netto. Falls das Haus den Nachlasswert darstellt und die Zugewinngemeinschaft gilt, dann erhalten die beiden Kinder mit der Haushälfte nicht nur den Pflichtteilswert (zusammen ein Viertel), sondern das Doppelte. Der gesetzliche Erbteil der Witwe beträgt in diesem Fall ein Halb.
H.G.

Vielen Dank, Herr Gintemann, für Ihre kompetente Antwort. Mein LG soll sich schriftlich an die Witwe wenden und schreiben, dass er um Auszahlung seines Pflichtteils bittet. Dann wäre dies wohl ein kapitaler Fehler, wenn er das Schreiben so abgibt? Wie soll er den Brief formulieren?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Herzliche Grüße

Ihre bisherige Info reicht dazu nicht, einen richtigen Tipp zu geben. Wie ist der Wortlaut? Stellt die Immobilie den einzigen oder Hauptanteil am Nachlass dar? Lag ein Ehevertrag (Güterrechtsvertrag) vor, um zu wissen, ob der gesetzliche Güterstand (nämlich die Zugewinngemeinschaft) galt?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Wesertal
H.G.

Stellt die Immobilie den einzigen
oder Hauptanteil am Nachlass dar?

So weit wir wissen, ja. Die Witwe hat sich nicht darüber ausgelassen, ob Geldanlagen vorliegen.

Lag ein Ehevertrag
(Güterrechtsvertrag) vor, um zu wissen, ob der gesetzliche
Güterstand (nämlich die Zugewinngemeinschaft) galt?

Das ist mir leider auch nicht bekannt.
Das Testament bzw. Schreiben vom Amtsgericht liegt bei meinem LG. Ist es möglich, dass darin diese Informationen offen liegen?