Liebe ExpertInnen,
ein Pflichtteilsberechtigter liest im Merkblatt vom Nachlassgericht, er habe sein Pflichtteil vom Erben einzufordern. Wen schreibt er an, wenn es mehr als einen Erben gibt - jeden Einzelnen?
Gruß Ralf
Liebe ExpertInnen,
ein Pflichtteilsberechtigter liest im Merkblatt vom Nachlassgericht, er habe sein Pflichtteil vom Erben einzufordern. Wen schreibt er an, wenn es mehr als einen Erben gibt - jeden Einzelnen?
Gruß Ralf
Hallo!
Ja, denn alle Erben bilden ja die Erbengemeinschaft und alle schulden das Pflichtteil. Es wird von der Erbsumme abgezogen und dann erst an alle Erben verteilt.
MfG
duck313
Hallo,
da die Erben gesamtschuldnerisch haften, reicht es aus, sich einen (finanziell möglichst potenten) Erben auszusuchen. Wie die Erben das dann im Innenverhältnis regeln muss den Pflichtteilsberechtigten nicht interessieren.
Gruß vom Wiz