Hallo,
können Kinder Ihren Pflichtteil des Erbes Ihrer Eltern schon zu Lebzeiten der Eltern einfordern ? Wenn die Eltern z.B. Immobilien haben, kann man seinen Pflichtteil generell schon zu Lebezeiten einfordern ?
Gruss,
Elke
Hallo,
können Kinder Ihren Pflichtteil des Erbes Ihrer Eltern schon zu Lebzeiten der Eltern einfordern ? Wenn die Eltern z.B. Immobilien haben, kann man seinen Pflichtteil generell schon zu Lebezeiten einfordern ?
Gruss,
Elke
Hallo Elke!
können Kinder Ihren
flichtteil des Erbes Ihrer :Eltern schon zu Lebzeiten der :Eltern einfordern ? Wenn die :Eltern z.B. Immobilien haben, :kann man seinen Pflichtteil :generell schon zu Lebezeiten :einfordern?
Nein! Der Erbfall tritt erst mit dem Tod des Erblassers ein. Von lebendigen Leuten gibts nichts zu erben.
Dessen ungeachtet kann ein Mensch natürlich zu Lebzeiten freiwillig (!) sein Vermögen an zukünftige Erben oder auch an andere Personen verteilen. Aber mit fordern und mit Rechtsansprüchen spielt sich nichts ab. Woher im übrigen wollen zukünftige Erben überhaupt wissen, ob und was es zu erben gibt? Der Erblasser könnte krank werden und das Vermögen wird für seine Pflege aufgezehrt. Der Erblasser könnte sein Vermögen verprassen oder eine Weltreise nach der anderen machen. Er könnte sich eine schnuckelige Gespielin leisten und 100 Jahre alt werden. Wer sich dabei schon als Erbe fühlte, darf sich gerne auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln - nützt alles nichts.
Gruß
Wolfgang
Manchmal muss man sich über die Fragen hier echt wundern. Das würde doch nichts anderes heißen als: Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern etwas zu schenken.
Das kann doch kaum eine ernst gemeinte Frage sein… oder doch?
Zweifelnd:
Levay
Hallo Elke,
das gab es früher für uneheliche Kinder - ist aber schon seit einigen Jahren im Zuge der Gleichstellung aufgehoben werden … und ich finde es auch richtig so 
Liebe Grüße
Karin
Hallo,
was möglich ist: den Pflichtteil fordern nach Tod eines Elternteils.
Oft besteht die Situation des „Berliner Testaments“, wo Eheleute sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und die Kinder dann erst nach Tod beider Elternteile als Erbe antreten.
Hier könnte man schon bei Tod eines Elternteils sein Pflichtteil fordern.
Beatrix