Pflichtteil

wie macht man einen Pflichtteilsanspruch geltent?Rechtsanwalt beauftragen,oder reicht es,dem Nachlassgericht seinen Anspruch mitzuteilen?

Soweit ich weiß, muß man den Pflichtteil den übrigen Erben gegenüber geltend machen. Das geht auch ohne Anwalt. Falls aber irgend welche Unsicherheiten auftreten sollen, is der Gang zum Anwalt aber empfehlenswert.

wie macht man einen Pflichtteilsanspruch geltent?Rechtsanwalt
beauftragen,oder reicht es,dem Nachlassgericht seinen Anspruch
mitzuteilen?

Ich hab das hinter mir und wäre ohne anwaltliche Unterstützung nie zu meinem Recht gekommen! Du kannst davon ausgehen, daß die Gegenpartei alles Vermögen erst einmal stark herunterrechnet, damit sie Dir möglichst wenig zahlen müssen.
Mein Rat: Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt!

Gruß
Karl

wie macht man einen Pflichtteilsanspruch geltent?Rechtsanwalt
beauftragen,oder reicht es,dem Nachlassgericht seinen Anspruch
mitzuteilen?

Hallo,

natürlich reicht es theoretisch, wenn du den Anspruch selbst gegenüber den Erben geltend machst. Aber da du schon von Pflichtteil und nicht von Erbteil sprichst, muss man ja davon ausgehen, dass die Sache nicht ganz unkritisch ist. Und da würde ich dann auf jeden Fall einen spezialisierten Kollegen hinzuziehen.

Gruß vom Wiz

wie macht man einen Pflichtteilsanspruch geltent?Rechtsanwalt
beauftragen,oder reicht es,dem Nachlassgericht seinen Anspruch
mitzuteilen?