Pflichtteilergänzungsanspruch?

Liebe/-r Experte/-in,

wir sind drei Geschwister, die in sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Mein Bruder als Professor hat natürlich ausgesorgt, meine Schwester aber, die chronisch krank ist, lebt in äußerst kümmerlichen Verhältnissen, zumal sie durch alle Maschen des sozialen Netzes rutscht. Deshalb wird sie von unserer Mutter, die eine sehr gute Rente bekommt, seit drei Jahren mit 800 Euro monatlich unterstützt. Außerdem bezahlt sie ihr gelegentlich Sonderausgaben wie Zahnarztbehandlung, Reparatur der Waschmaschine und ähnliches, was meine Schwester sich sonst nicht leisten könnte.

Mein Bruder, der eine Vollmacht über das Konto unserer Mutter besitzt und somit über alle ihre finanziellen Transaktionen Bescheid weiß, ärgert sich darüber und besteht darauf, nach dem Tod unserer Mutter auf diese Beträge den Pflichtteilergänzungsanspruch geltend zu machen. Sollte er damit durchkommen, würde das unsere Schwester endgültig ruinieren, da sie nichts besitzt und wirklich bettelarm ist. Unsere Mutter beabsichtigt deshalb, ihr vom Erbe mehr zukommen zu lassen, um die Verhältnisse etwas auszugleichen (viel hat sie nicht zu vererben, sie besitzt so etwa 60000 Euro). Dass das unseren Bruder noch mehr gegen sie aufbringt, kann man sich vorstellen.

Ich bin mit der Handlungsweise unserer Mutter einverstanden, da mein Bruder und ich auf dieses Erbe nicht angewiesen sind, unsere Schwester aber in hohem Maß.

Unsere Mutter will von der ganzen Sache nichts wissen und steht auf dem Standpunkt, schon der Gedanke an eine solche Forderung seitens meines Bruders sei „unmoralisch“, sie traue ihm eine solche Handlungsweise nicht zu.

Meine Frage ist: Gibt es eine juristische Möglichkeit, den Pflichtteilergänzungsanspruch meines Bruders in diesem Fall abzuweisen? (Z.B. mit dem Argument, dass unsere Mutter, die recht verschwenderisch lebt, den Betrag, mit dem sie unsere Schwester jetzt unterstützt, andernfalls sicher nicht angespart, sondern ausgegeben hätte - er wäre also nach ihrem Ableben gar nicht mehr vorhanden.)

Ich bin aber in Rechtsdingen ein völliger Laie, meine Vorstellungen sind vermutlich juristisch unhaltbar.

Für einen Rat bin ich sehr dankbar!

Judith S.

Hallo Judith,

warum den Pflichtteil? Wenn Sie alle erben, dann gibt es keinen Pflichtteil und keine Pflichtteilsergänzung, es sei denn, einer erbte weniger als es ihm nach dem Pflichtteilsrecht zustünde.

Aber falls Sie da noch Fragen haben, würde ich Sie bitten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Grundsätzlich kann Ihre Mutter, ihr Geld ausgeben, wie sie es will und kann insbesondere auch ihre Tochter bedenken.
Etwas anderes gilt, wenn sie durch ein gemeinschaftliches Testament bzw. einen Erbvertrag gebunden ist. Dann könnten die beeinträchtigende Schenkungen, also Schenkungen mit Beeinträchtigungsabsicht, nach dem Erbfall rückgängig gemacht werden.
Ich gehe nicht davon aus, dass eine entsprechende Bindung Ihrer Mutter vorliegt; sie also auch ihre Nachfolge frei gestalten kann.
Aufgrund lebzeitiger Schenkungen an Ihre Schwester könnte ggf. ihr Bruder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Das sollte verhindert werden, weil damit viel Streit vorprogrammiert ist.
Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Beispielsweise könnte Ihre Mutter ein Testament errichten, wonach Ihr Bruder enterben werden würde, falls er Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht.
Zuwendungen an die Schwester könnten aber auch bei der Erbauseinandersetzung relevant werden, wenn es sich um ausgleichspflichtige Zuwendungen handelt. Auch hier sollte vorgesorgt werden, etwa indem Ihre Mutter testamentarisch etwaige Ausgleichspflichten (teilweise) ausschließt.
Kritisch zu sehen, am ist das der Bruder bevollmächtigt ist, dass also im Vorsorgefall voraussichtlich nicht mehr in die Schwester (nach dem Wunsch Ihrer Mutter) unterstützen wird.
Hier sollte die Mutter klären, ob sie diese Vollmacht nicht widerrufen soll und einen anderen zum Bevollmächtigten ein setzen.

Es gibt hier eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die jeweils auf die Situation abgestimmt werde sollte.
Auf diese Weise lässt sich später viel Streit und Stress vermeiden.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden sie unter:
HTTP://www.pflichtteil-erbrecht.de

Offenbar fühlt sich ihr Bruder “unfair" behandelt. Denn ist es schwierig mit rationalen Argumenten zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Sehr geehrter Herr Dr. Buerstedde,

für Ihre ausführliche Antwort danke ich Ihnen sehr. Sie haben mir damit wirklich weitergeholfen. Vielleicht kann ich meine Mutter dazu bewegen, ein Testament aufzusetzen, um Streitigkeiten nach ihrem Tod zu vermeiden.

Nochmal herzlichen Dank!
Judith S.