Hallo,
folgender Sachverhalt : Opa überschreibt seinen beiden Enkeln seinen Anteil an dem gemeinsamen Haus, dass er mit seinem Sohn und dessen Familie bewohnt - Eigentumsverhältnisse : Großvater 3/5 und Sohn /Ehefrau 2/5.
Den beiden Enkeln gehört also nach Übertragung 3/5 des gesamten Anwesens (Haus und Grundstück).
Nach zwei Jahren und vier Monaten verstirbt der Großvater, der seit einem halben Jahr im Pflegeheim war.
Es gibt keinen Nachlass - außer einer 4stelligen Euro-Summe auf dem Bankkonto.
Es gibt nun einen zweiten Sohn, zu dem der Vater seit mindestens 20 Jahren keinerlei Kontakt mehr hatte (Beerdigung der Mutter vor 6 Jahren war die einzige Ausnahme). Es geht in erster Linie um den Pflichtteilergänzungsanspruch aus der Schenkung. Der Geldbetrag vom Konto ist klar - geht jeweils zur Hälfte an die beiden Söhne. An wen muss sich der zweite Sohn wenden wegen seines Pflichtteilergänzungsanspruchs - an seinen Bruder oder an seine Nichte und seinen Neffen. Beide bewohnen ihr Eigentum (jeweils 80qm Wohn/Nutzfläche) - die Tochter ist Azubi und der Sohn arbeitslos. Im Gesetz ist immer die Rede von Erben und Stundung - die Enkel, sind die als Beschenkte mit Erben gleichzusetzen ?.
Vielen Dank
Gruss
Czauderna
Hallo!
Lies mal hier rein:
http://www.enterbung-pflichtteil.de/enterben-folgen-pflichtteilsergaenzungsanspruch.html
Ich glaube, hier müsste man sich (erb)rechtlich beraten lassen.
Grundsätzlich schuldet der/die Erben das Pflichtteil oder die Ergänzung. Das wäre hier der Bruder. Die Enkel gehören ja nicht zu den Erben oder Pflichtteilsberechtigten, da es Kinder gibt.
Trotzdem erscheint es mir unlogisch und auch unbillig, wenn der Sohn und Miteigentümer des Hauses den Ergänzungsanspruch der Enkel-Haushälfte finanziell auszahlen soll.
Wobei ich annehme, der Sohn hat seine Haushälfte ergänzungsfrei bekommen (> 10 Jahre vor Todesfall oder sogar abgekauft).
Deshalb müssten m.E. nach die Enkel den Ergänzungsanspruch bezahlen.
MfG
duck313
Hallo,
vielen Dank,
es war, dass es sich erst um ein 1-Familienhaus (BJ 1968) handelte, welches aber durch Aufstockung in den 80er Jahren zu einem Zweifamilienhaus wurde - die Aufstockung hat der Sohn finanziert, dem (zusammen mit seiner Ehefrau) nun 2/5 des Gesamtanwesens gehört.
Gruss
Czauderna
Zu klären wäre erst einmal, wer Erbe geworden ist? Gilt hier gesetzliche Erbfolge, oder gibt es ein Testament?
Gilt gesetzliche Erbfolge wäre primär der Bruder derjenige, der hier in Anspruch zu nehmen wäre. Es gibt aber einen subsidiären Anspruch direkt gegen die einzelnen Beschenkten (haften hier nicht gesamtschuldnerisch), wenn der Erbe den Anspruch nicht erfüllen kann/muss, z.B. weil er selbst dadurch unter seinen eigenen Pflichtteilsanspruch gebracht würde (was hier ja der Fall wäre). Dabei ist es unerheblich, ob der Bruder selbst ebenfalls einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen seine Kinder geltend macht, oder nicht.
Hallo,
vielen Dank.
Nein, ein Testament gab es nicht. Was ich jetzt nicht verstanden habe - wieso ist der Sohn, der in seinem Eigentum
wohnt dafür zuständig, dass der Bruder seinen Pflichteilergänzungsanspruch erfüllt bekommt - dann müsste es doch umgekehrt genau so sein - liegt es daran, dass die Beschenkten seine Kinder sind (beide waren schon volljährig auch zum Zeitpunkt der Schenkung/Überlassung/Übertragung) ?
Ich sehe das auch so - der Bruder, also der Onkel der beiden Beschenkten muss sich wegen seines Anspruchs an diese wenden, der Vater der Kinder hat damit nichts zu tun bis auf die Tatsache, dass auch er gegenüber seinen Kindern einen Anspruch geltend machen könnte.
Gruss
Czauderna