Die Mutter ist verstorben und zwei Schestern haben das Pflichtteil von der verst. Mutter eingefordert und bekommen.
Kann man zu Lebzeiten des Vaters das Pflichtteil auch von seinem übrigen Vermögen fordern?
Moralisch gesehen sicher nicht schön aber dazu müßte man alle Umstände schildern, die hier aber zu erläutern wäre zu kompliziert.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
MfG Laura
Mit seinem Vermögen kann man machen, was man will. Folglich kann man es auch bis auf den letzten Cent aufbrauchen. Das Erbrecht dient nicht primär den Erben, sondern dem Erblasser. Zu dessen Lebzeiten kann ein potenzieller Erbe oder Pflichtteilsberechtigter rein gar nichts von ihm verlangen.
Kann man zu Lebzeiten des Vaters das Pflichtteil auch von
seinem übrigen Vermögen fordern?
Solange jeamnd lebt, gibt es kein Erbe (sondern Vermögen des Lebenden). Wo es kein Erbe gibt, gibt es auch keinen Pflichtteil.