Ob es wohl eine Moeglichkeit gibt 10 Jahre nach dem mann unter
besonderen umstaenden einen pflichteilsverzicht unterschrieben hat dieses anzufechten wenn mann heute nachweisen koennte das mann hintergangen wurde
Unter Verweis auf meine bereits erfolgte Beantwortung im „Expertenforum“:
Wurde der Erbverzicht ggü dem Erblasser vor dem Tod (und vor dem Notar) vereinbart / erklärt, ist der Verzicht nach dem Tod nicht mehr anfechtbar.
Wurde der Verzicht nach dem Tod erklärt, ist zu unterscheiden:
-
der Verzichtende wurde arglistig getäuscht:
das Anfechtungsrecht erlischt:
a) 1 Jahr nach Kenntnis von der Täuschung;
b) spätestens mit Ablauf des 10. Jahres nach Abgabe der täuschungsbedingten Erklärung. -
Der Verzichtende handelte aus einer falschen Motivtion heraus
– keine Anfechtbarkeit
Ob es wohl eine Moeglichkeit gibt 10 Jahre nach dem mann unter
besonderen umstaenden einen pflichteilsverzicht unterschrieben
hat dieses anzufechten wenn mann heute nachweisen koennte das
mann hintergangen wurde.
Kurzerklärung des Sachverhaltes:
Es geht bei diesem Pflichteilsverzicht um das Vermögen eines Elternteils welches noch nicht verstorben ist.Die Urkunde wurde vor einem Notar unterschrieben.Allerdings wurde der Person die den Verzicht unterschrieb gesagt,diese Unterschrift mußte aus Finanziellen gründen sein die Bank würde das wollen um weitere Kreditmittel zu gehnemigen und nur so Liquidität gewährleistet sei,ansonsten würde es schlecht für das Familenvermögen aussehen.(erst heute weiss er das dieses nicht stimmte)Dem
Verzichter wurde eine ganz kleine Geldsumme für die Unterschrift angeboten und gesagt er bräuchte sich keine Sorgen zu machen zu einem späteren Zeitpunkt gäbe es einen angemessenen Ausgleich.Das Vermögen in der Urkunde wurde 6 stellig angegeben obwohl es 7 stellig war, diese Details waren dem Verzichter wegen eines nicht so guten Verhältnis nicht bekannt.Das ganze ist nicht 10 Jahre sondern 8,5 Jahre her.Das Ergebnis ist der Verzichter lebt am Existensminimum.Und ein wesentlich jüngeres Familienmitglied hat Firma Haus Geld usw alles bekommen.
Hi,
Es geht bei diesem Pflichteilsverzicht um das Vermögen eines
Elternteils welches noch nicht verstorben ist.Die Urkunde
wurde vor einem Notar unterschrieben.Allerdings wurde der
Person die den Verzicht unterschrieb gesagt,diese Unterschrift
mußte aus Finanziellen gründen sein die Bank würde das wollen
um weitere Kreditmittel zu gehnemigen und nur so Liquidität
gewährleistet sei,ansonsten würde es schlecht für das
Familenvermögen aussehen.(erst heute weiss er das dieses nicht
stimmte)Dem
evtl. bestünde die Möglichkeit den Verzicht wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) anzufechten.
Ob dies Sinn macht oder nicht, läßt sich aber in diesem Forum aber nicht klären.
Am besten man nimmt seine gesamelten Unterlagen und geht damit zu einem RA. Sollten die finanziellen Mittel hierfür nicht gegeben sein, könnte man einen Beratungsschein bei Gericht beantragen.
Wenn aber das Vermögen bereits auf eine andere Person übertragen wurde und der Erblasser noch lebt, könnte es trotzdem sein, daß man am Ende leer ausgeht.
Hat der künftige Erblasser das Vermögen wirksam übertragen, wäre es nach 10 Jahren nicht mehr Teil der Erbmasse. Jedes Jahr würden 10% weniger in die Erbasse fliessen.
Gruß
Tina