Pflichtteilsanspruch

Der Erbe hat das Erbe ausgeschlagen und ist jetzt amtlich kein Erbe mehr.
Seine Kinder wurden dann Erben sie haben aber das Erbe auch ausgeschlagen.
Hat nun der erste Erbe ein Anspruch auf einen Pflichtteil und hat er einen Anspruch auf Auflistung der Ausgaben der letzten 10 Jahre zu Lebzeiten des Erblassers.

Hallo,

grundsätzlich hat der Erbe nach ausschlagung des erbes, auch keinen anspruch auf den Pflichteil!

LG
Michael

Hi,

grundsätzlich hat der Erbe nach ausschlagung des erbes, auch
keinen anspruch auf den Pflichteil!

soooo ganz richtig ist diese Antwort leider nicht. In der Regel hat der Erbe keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird. Aber keine Regel ohne Ausnahmen, bei Ehegatten beispielsweise (in Zugewinngemeinschaft) kann die Ausschlagung der Erbschaft dennoch zu einem Pflichtteilsanspruch führen:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…

Gruß
Tina

deswegen: grundsätzlich! owt
nix