Pflichtteilsberchtigt als Enkel?

Mein Opa ist ca. vor 10 Jahren verstorben.
Erbberechtigt war die damalige Ehefrau und unser Vater.
Der Vater lehnte das ab u. somit fiel der Anteil auf dessen Kinder (Enkel)aus.
Nun meine Frage, es wurde damals verschwiegen das es mich noch gibt, weil ich ein Heimkind war.

Mein Halbbruder lebt in dem Haus des verstorbenen Opas u. zahlte die damalige Ehefrau u. seine Brüder aus mit einem unbekannten Betrag.

Habe ich heute noch einen Rechtsanspruch auf meinen Pflichtteil.
Gibt es hier eine Verjährung oder kann ich ganz übergangen werden?

Wo kann ich das Testament meine Grossvaters einsehen?

Vielen Dank Katja

Habe es so verstanden, dass Ihr Vater (Kind des Opas) die Erbschaft ausgeschlagen hat (durch Erklärung gegenüber dem Nachlaßgericht). Hierdurch werden automatisch die Enkel Erben -also auch Sie, wenn Sie zu den Enkeln zählen. Einen Pflichtteil erhält man nur dadurch, dass man durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden ist. Wenn Sie Miterbe geworden sind, dann verjährt dieses Recht nicht.
Beim Amtsgericht des letzten Wohnortes des Opas erfahren Sie, ob ein Testament oder ähnliches vorliegt und ob ein Erbschein erteilt worden ist. Sie müssen sich zusätzlich mit der Geburtsurkunde ausweisen. Fragen Sie mich erneut, wenn Sie die Info erhalten haben, dann kann ich gezielt antworten.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Hallo Katja,
leider kenne ich mich rechtlich hier nicht aus.
Ich würde beim zuständigen Nachlassgericht (das ist das, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat) anfragen. Falls ein Testament vorhanden ist und Sie erbberechtigt sind, bekommen Sie auch eine Kopie des Testaments zugesandt. Evtl. über einen Anwalt gehen. Aber ich würde zuerst einmal beim Nachlassgericht anrufen.
Viel Glück + Grüße

Vielen Dank,
Ihren Rat habe ich umgesetzt.
Benötige ich da später einen Anwalt.
Ich erfuhr das die Eneklkinder alle 30.000 DM bekamen u. die Ehefrau meinte, mir stünde nichts zu, weil es schon 10 Jahre vorbei ist.
Danke