Pflichtteilsentzug

Hallo,
kann der Pflichtteil des Erbes auch wegen Streitigkeiten entzogen werden, die nichts mit Kriminalität und körperlicher Gewalttätigkeit zu tun haben? Ich las in dem Zusammenhang auch mal den Begriff „seelischer Missbrauch“. Wie sieht es damit in der Praxis aus? Da könnte ja jeder behaupten, er sei seelisch missbraucht worden, oder?
Gruß
Manfred

Hallo Manfred,

so einfach wie mancher Erblasser das möchte geht es nicht, da muß es schon echt haarig werden.

Hier findest du etwas darüber
http://www.datentransfer24.de/Erbschaft-Pflichtteil…

Gruß Steffi