Pflichtteilsergänzungsanspruch oder Pflichtteilsrestanspruch

Hallo,
meine Mutter (86) hat mir letzte Woche gesagt, dass sie mir (52) ihre Eigentumswohnung vererben möchte, da ich drei unterhaltapflichtige Kinder im Studium habe und Sie möchte, dass ich über die „Runden“ komme und meine Kinder später das Eigentum erben und nicht Angeheitatete.
Ich habe mich sehr geehrt gefühlt, dennoch habe ich zwei Geschwister, die finanziell (mehr als) abgesichert sind und keine Kinder haben. Das übrige Vermögen meiner Mutter beschränkt sich auf ein kleines Auto, wenigen, aber schönen Möbel - mehr nicht.
Wenn nun meine Mutter ein entsprechendes Testament machen würde (=Wohnung geht an mich, alles übrige zu gleichen Teilen an meine Geschwister), wo setzt der Pflichteil an? Enterbt wurde ja keiner, aber halt nicht gleichmäßig vererbt (sonst bräuchte man ja auch kein Testament). Ist das so rechtens oder sagt man dann: die Wochnung macht 90%, der „Rest“ 10% aus - so geht es nicht?
Bin etwas ratlos und durch den Wunsch meiner Ma noch etwas überrumpelt.

Viele Grüße
Tom

Hi, ein Pflichteilergänzungsanspruch käme nur in Frage wenn der Erbe zu Lebzeiten der Mutter z.B. schon die Wohnung geschenkt bekommen hätte.
So, wie es dei Mutter vor hat muss sie lediglich im handschriftlichen Testament das Kind zum Alleinerben bestimmen.
Die weiteren 2 Kinder sind dann die Pflichteilsberechtigten mit je einer Quote von 16.67%.
Der Pflichtteil ist immer in bar fällig!
MfG ramses90

Hallo!

Kann man so machen und ist auch rechtlich korrekt.
Nur haben die Geschwister u.U. dann gegen den Hauserben einen Anspruch auf Ausgleich.
Sie sind zwar nicht per Testament „enterbt“ aber praktisch möglichweise schon.

Nämlich dann wenn der Wert des restlichen Erbes weniger ist als das Pflichteil.
dann könnten sie vom Erben verlangen, das in Geld auszugleichen.

Beispielrechnung:

Wohnung hat einen Wert von 100.000 €, der Rest 20.000 €.

Erbsumme also 120.000 € : 3 Erben = je. 40.000 € > Pflichteil wäre 20.000 €.

So jetzt haben die 2 anderen Erben eben „nur“ je. 10.000 € geerbt.
Sie haben also noch jeder einen Geldanspruch gegen den Wohnungserben von 10.000 €. Die Summe die zum Pflichtteil fehlt.

MfG
duck313

duck, gehts noch umständlicher? Wieso haben die Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Ausgleich?
Man muss doch lediglich das Gesamterbe ermitteln und daraus die Anteile errechnen.

Der Alleinerbe erbt im geschilderten Fall 66,6%.
Jeder Pflichteilsberechtigte 16,67%
Und das war´s dann schon.
ramses90

Ja.
Und kommt denn in meinem Rechenbeispiel etwas anderes raus ?.

Die 2 Geschwister haben mind. Anspruch auf Pflichtteil, das wäre je 1/6 am Gesamterbe.
Da sie aber laut Testament „nur“ Sachen wie Auto und Möbel (Bargeld,Guthaben) erben, können sie verlangen der am 1/6 fehlenden Teil muss vom Haupterben in Geld aufgestockt werden.
Haben die Sachen bereits den Wert des Pflichtteils, dann gibt’s nichts mehr dazu.

MfG
duck313

Hallo Tom,

wenn der Wille Deiner Mutter in Eurer Familie absehbar zu Streit führen wird, wird es zu Streit führen, Punkt.

Wenn ihr Wille nicht zu Streit führen wird, dann setzt Euch alle 4 zusammen und regelt das notariell schon heute. Wobei der Wert von kleinen Autos und Möbeln i.d.R. nach ein paar Jahren eher gegen 0 tendiert, zumindest kaum eine Beerdigung deckt. Du wirst also wohl selbst bei einem völligen Verzicht Deiner Geschwister einige 1000€ aufbringen müssen.

Wohnst Du eigentlich auch in der Wohnung? Ansonsten mag eine Eigentumswohnung für studierte Enkel, denen die Welt offen steht, auch eher finanzielle als ideelle Werte haben. Über das alles sollte man nachdenken und nach Möglichkeit sprechen.