Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hi,

es geht um eine etwas knifflige Geschichte. Verheiratet (Zugewinn) sind Mutter (M) + Vater (V), sie haben drei erwachsene Kinder. V verstirbt plötzlich. Er hinterlässt Bargeld, sowie eine Ferienwohnung. Bargeld und Wohnung laufen nur auf seinen Namen.

Es gibt ein Testament in dem sich die Eheleute als Alleinerben und für den Fall das beide versterben einen Nacherben einsetzen. Das Testament kann jederzeit vom überlebenden Ehepartner geändert werden.

Gut ein Jahr bevor V stirbt, beschließt die Eigentümergemeinschaft der Ferienwohnung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (Außen). Für die Wohnung von V ist das ein Anteil von ca. 22.000,00 €, zahlbar in 3 Raten, fällig 2013, 2014 und 2015. Nun stirbt V 2014 im Februar, die 2. Rate wird im August 2014, die letzte Rate im August 2015 fällig, die nach dem Tod fälligen Raten betragen .

Die Sanierung erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten, wobei Hausblockweise saniert wird. D. h. es werden schon Zahlungen fällig, obwohl das eigene Haus noch nicht saniert ist, bzw. werden Raten weit nach Abschluß der Sanierung fällig.

Das Haus, in der sich die betreffende Wohnung befindet, war vor der 2. Rate im August 2014 fertig. Ob und welche Arbeiten im Jahr 2014 gemacht weiß ich leider nicht genau. Um es leichter rechnen zu können, gehen wir davon aus, das 10.000 € die erste Rate vor dem Tod des V fällig waren und gezahlt wurden, 12.000 € jedoch eben in zwei Raten nach dem Tod.

Eines der Kinder fordert seinen Pflichtteilsanspruch von der betagten M (80). Sie fährt alle möglichen Geschütze auf, anfangend von Gutachtern bis zum notariellen Testament.

Ein Gutachter schätzt die sanierte Wohnung auf 58.000,00 €, wohlgemerkt im sanierten Zustand.

Nehmen wir mal folgende Werte:

Ja, die 12.000€ werden abgezogen. Genauso wie z.B. ein dafür noch laufendes Darlehen.

Irgendwie bin ich auf eine falsche Taste gekommen, Entschuldigung!

Nehmen wir also folgende Werte:

Wohnung 58.000,00 €
Sparguthaben 42.000,00 €

Wird der Pflichtteilsanspruch von 100.000,00 € gerechnet oder können die noch fälligen Raten in Höhe von 12.000,00 € abgezogen werden?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar und danke schon im Voraus recht herzlich!

Gruß
Tina

Herzlichen Dank. Der Anwalt der fiktiven Pflichtteilsberechtigten würde das wohl anders sehen. Warum weiß ich auch nicht, ich hätte das auch als Schulden bewertet. Allerdings würde dieser fiktive Anwalt auch die Abschmelzung bei Geldgeschenken „vergessen“…

Abschmelzen vergessen

handelt es sich dabei vielleicht um Geldgeschenke an die Mutter?

Nein, nicht an die Mutter. Die Geldgeschenke sind Geschenke an 3 Enkel, wovon zumindest zwei über das übliche Maß hinausgehen.