Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Mann und Frau sind miteinander verheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn.

Der Mann verstirbt, seine Frau ist lt. gültigem Testament Alleinerbin. Der Sohn macht gegenüber seiner Mutter seinen Pflichtteil geltend und stellt auch Pflichtteilsergänzungansprüche gem. Par. 2325 BGB. Die Mutter hatte in den letzten 5 Jahren vor dem Tod des Mannes eine Immobilie und eine GmbH-Beteiligung von diesem geschenkt bekommen.

Ist die Ehefrau (= Mutter, im Übrigen auch pflichtteilsberechtigt) ein DRITTER im Sinne von Par. 2325 BGB? In Par. 2325 Abs. 1 BGB heißt es: „Hat der Erblasser einem DRITTEN eine Schenkung gemacht, …“

Hat der Sohn einen Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Vielen Dank.

Grüße - Ubis

Wieso soll die Mutter pflichtteilsberechtigt sein, sie ist doch Alleinerbin.
Im Sinne von § 2325 ist sie Ehegatte und da beginnt die Frist erst mit Auflösung, im geschilderten Fall also mit dem Tod des Ehegatten zu laufen.
„Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.“ ramses90

Hallo!

Ja, Sohn hat Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Mutter.

Nein, die Mutter ist hier nicht „Dritter“ im Sinne des genannten §.
Da sie selbst zu den Pflichtteilsberechtigten gehört ,zählt die Schenkung auch voll zum Erbe und muss beim Pflichtteil berücksichtigt werden.
Die „10-Jahres-Regel“ gilt hier nicht.
Vom Wert der Schenkung ist also noch nichts verwirkt. Das wäre eben nur bei Dritten der Fall (Beispiel Schenkung an Bruder).

MfG
duck313