Hallo,
was würde in folgendem Fall passieren:
Mutter ist Erblasserin, hinterlässt Mann und vier Söhne. Sohn A erhält zusammen mit Ehemann das gesamte Erbe. Söhne B und C haben einen Pflichtteilsverzicht (keinen Erbverzicht) unterschrieben. Sohn D erhält seinen Pflichtteil.
Da Sohn A zusammen mit dem Ehemann alles erbt, gelten ja wohl B, C und D als enterbt. Da B und C den Verzicht unterschrieben haben, erhalten sie also nichts. Frage: Verdoppelt sich der Pflichtteilsanteil von D, weil B und C ausscheiden? Oder bleibt er gleich, weil B und C zwar nichts erben, aber keinen Erbverzicht, sondern nur den Pflichtteilsverzicht erklärt haben?
Gespannt auf Antworten,
Julia
Hallo,
was würde in folgendem Fall passieren:
Mutter ist Erblasserin, hinterlässt Mann und vier Söhne. Sohn
A erhält zusammen mit Ehemann das gesamte Erbe. Söhne B und C
haben einen Pflichtteilsverzicht (keinen Erbverzicht)
unterschrieben. Sohn D erhält seinen Pflichtteil.
Da Sohn A zusammen mit dem Ehemann alles erbt, gelten ja wohl
B, C und D als enterbt. Da B und C den Verzicht unterschrieben
haben, erhalten sie also nichts. Frage: Verdoppelt sich der
Pflichtteilsanteil von D, weil B und C ausscheiden? Oder
bleibt er gleich, weil B und C zwar nichts erben, aber keinen
Erbverzicht, sondern nur den Pflichtteilsverzicht erklärt
haben?
Nee, warum auch. Das Pflichtteil ist doch im Gesetz klar geregelt. D steht exakt 1/16 als Pflichteil zu. Sinn und Zweck der Regelung ist, dass man nicht willkürlich jemanden komplett (und ohne dessen Willen) enterben kann. Wie man jedoch den darüber hinausgehenden Teil vererbt, ist dipositives Recht und kann durch entsprechende Testamente und Verträge gestaltet werden. Die gesetzliche Erbfolge tritt nur in Kraft, wenn solche Regelungen nicht vorliegen.
Gespannt auf Antworten,
Julia
D steht exakt 1/16 als Pflichteil zu,
wenn die Eltern im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, wenn sie aber im Güterstand der Gütertrennung gelebt haben, 3/32 des Werts des Nachlasses der Mutter.
Frage: Verdoppelt sich der
Pflichtteilsanteil von D, weil B und C ausscheiden? Oder
bleibt er gleich, weil B und C zwar nichts erben, aber keinen
Erbverzicht, sondern nur den Pflichtteilsverzicht erklärt
haben?
Nee, warum auch.
Hallo Marco,
warum? Weil sich im Falle des ERBverzichts von B und C der Pflichtteil von D verdoppelt. Daher halte ich es für möglich, dass das auch dann der Fall ist, wenn es nur ein Pflichtteilsverzicht war, aber B und C dann enterbt wurden, also tatsächlich NICHTS erhalten. Es könnte doch also sein, dass sie damit ebenso aus der Erbfolge fallen, wie es bei einem Erbverzicht der Fall wäre, und vielleicht würde sich das ebenso auf die Pflichtteilshöhe auswirken wie beim Erbverzicht?
Jetzt verstanden?
Grüßle,
Julia