Hallo,
kann man durch einen Erbvertrag theoretisch das Pflichtteilsrecht umgehen, also darauf hinwirken, dass der Erbe nur erhält, was im Erbvertrag vereinbar wurde und damit eventuell weniger als den Pflichtteil?
Hallo,
kann man durch einen Erbvertrag theoretisch das Pflichtteilsrecht umgehen, also darauf hinwirken, dass der Erbe nur erhält, was im Erbvertrag vereinbar wurde und damit eventuell weniger als den Pflichtteil?
Hallo Michael
in der Schweiz geht das, aber nur mit einer notariellen Erbverzichtserklärung, die vom Erben ebenfalls unterschrieben werden muss.
Ob das in Deutschland auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruss
Heinz
Ja, das geht auch in Deutschland und nicht nur theoretisch. Denkbar wäre das z.B. wenn ein Erbe seinen Anteil schon vorher erhält. Das ist aber eine Sache, die nicht nur einseitig von Seiten des Erblassers funktioniert und die man mit einem Notar regeln muss.
Gruss
Iru
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