Pflichtteilsrecht, hier schwimmt nicht nur der Laie!

Eine konstruierte Frage jenseits persönlicher Zusammenhänge, aber interessant!!:

Herr XY. verh. in Zugewinngemeinschaft lebend, 2 Kinder aus 1.er Ehe, 1 Enkel, 1 Kind nichtehelich.
Frau XY.  keine Kinder aber 2 Geschwister.
Das nichteheliche Kind soll nur den Pflichtteil erhalten.

1 EFH  je Anteil der Eheleute 0,5. Wert 200T€ belastet mit 100T€.
Was erhalten die Erben, im Todesfall von Herrn XY? 

Freundliche Grüße

Karl

Herr XY. verh. in Zugewinngemeinschaft lebend, 2 Kinder aus
1.er Ehe, 1 Enkel, 1 Kind nichtehelich.
Frau XY.  keine Kinder aber 2 Geschwister.
Das nichteheliche Kind soll nur den Pflichtteil erhalten.

1 EFH  je Anteil der Eheleute 0,5. Wert 200T€ belastet mit
100T€.
Was erhalten die Erben, im Todesfall von Herrn XY? 

Hi, ohne Testament, Ehehfrau 1/2 von 0.5 des Ehemannes = 0,25, die 3 Kinder 0,25 : 3 = 0,083 je Kind.
Kinder und Ehefrau bilden dann eine Erbengemeinschaft.
Die Schulden werden ebenso anteilmäßig mit vererbt.
Die Geschwister der Frau, fallen aus der gesetzlichen Erbfolge raus, ebenso d. Enkel solange das erbberechtigte Elternteil lebt.
Mit Testament kann das alles natürlich anders aussehen.
MfG ramses90

Freundliche Grüße

Karl

ja, aber genau ein Testament muss es geben, wenn man schon den Wunsch hat, das uneheliche Kind zu enterben !
Sonst erbt es natürlich voll mit, wie schon berechnet.

Pflichtteil wäre dann 1/2 von 0,083 = 0,0415. Die 2 verbleibenden Kinder erben dann entsprechend mehr.

MfG
duck313

Hallo Karl,

Was erhalten die Erben, im Todesfall von Herrn XY?

ich bin mir keinesfalls sicher dass meine Rechnung richtig ist. Deswegen sehe diese Rechnung eher als vermutliches Ergebnis an.

http://abload.de/img/erbegqo6e.jpg

Die wirklichen Experten, die sich da bestimmt genauer auskennen, könnten ja bitte einen Hinweis geben ob meine Berechnung richtig ist, oder an welcher Stelle sich eventuell ein Fehler eingeschlichen hat. Eine berichtigte Rechnung wäre dann natürlich auch gerne gesehen.

Gruß
N.N

Ich präzisiere mal meine Frage und rechne mal anhand der bisherigen Fingerzeige:

Hausanteil 100.000,00 €
ant. Belastung -50.000,00 €
Ehefrau -25.000,00 €
2Kd 1 Enkel -21.500,00 €
(Enkel soll wie eheliches Kind bedacht werden)
nichtehel. Kd. -3.500,00 €

wäre meine Rechnung korrekt?

MfG

Karl

Ich habe den Satz „…hier schwimmt nicht nur der Laie!!“ einem Fachbuch Erbrecht, Kapitel Pflichtteil entnommen.
Stimmen unsere Rechnungen, dann scwimmwn wir nicht sondern blicken zumindest hier durch.

MfG Karl

Hallo Karl,

ich hatte ja schon geschrieben dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin. Vielleicht verstehe ich deine Rechnung deswegen nicht ganz richtig.

Hausanteil 100.000,00 €
ant. Belastung -50.000,00 €
Ehefrau -25.000,00 €

Bis hier kommen wir ja zu dem gleichen Ergebnis dass die Ehefrau 25.000,00 € erben würde.

2Kd 1 Enkel -21.500,00 €
(Enkel soll wie eheliches Kind bedacht werden)
nichtehel. Kd. -3.500,00 €

wäre meine Rechnung korrekt?

Hier weichen unsere Berechnungen voneinander ab. Wie ich schon vorher geschrieben habe, steht dem unehelichem Kind mindestens der Pflichtteil zu. Dazu müsste der Verstorbene aber ein Testament hinterlassen, ansonsten würde dem unehelichem Kind genauso viel zustehen wie den ehelichen Kindern.

Dem Enkel steht nach der gesetzlichen Regelung kein Erbteil zu, da ein Elternteil (Kind des verstorbenen) des Enkels erbberechtigt ist. Also wird erst mal vom Erbe folgendes gerechnet:

Gesamt Erbe des verstorbenen 50.000,00 Euro

Davon erbt die Ehefrau 25.000,00 Euro

Der Rest (25.000,00 €) wird auf die 3 Kinder verteilt (25.000,00 € / 3 = 8.333,33 €). Das uneheliche Kind muss mindestes den Pflichtteil (Hälfte von 8.333,33 € = 4.166,67 €) bekommen.

Also sähe die Rechnung so aus.

Der Ehemann vererbt gesamt (nach Abzug der Verbindlichkeiten) 50.000,00 €
Die Ehefrau erbt 25.000,00 €

Resterbe für die 3 Kinder = 25.000,00 €
Pflichtteil für das uneheliche Kind = 4.166,67 €

Resterbe = 20.833,33 €

Dieses Resterbe (20.833,33 €) kann per Testament auf die 2 ehelichen Kinder + Enkel verteilt werden. Wenn alle 3 den gleichen Teil erhalten sollen, wären das 20.833,33 € / 3 = 6944,44 € pro ehelichem Kind und Enkel.

Wenn der verstorbene ein Testament hinterlassen hat (nur dann kann das uneheliche Kind auf den Pflichtteil begrenzt werden), dann könnte die Rechnung also wie folgt aussehen:

Gesamt Erbe = 50.000,00 €

Erbe für die Ehefrau…= 25.000,00 €
Pflichtteil für uneheliches Kind =…4166,67 €
Erbe für eheliches Kind 1…=. …6944,44 €
Erbe für eheliches Kind 2…=…6944,44 €
Erbe für Enkel…=…6944,44 €

Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, bin ich mir nicht sicher dass meine Berechnung stimmt. Es wäre also gut wenn die tatsächlichen Experten meine Berechnung überprüfen und gegebenenfalls berichtigen würden.

Gruß
N.N

Ist diese Berechnung fehlerhaft?

25.000,00 € Erbe der Ehefrau
1x 6250 € x3 18.750,00 € Erbe eines Kd. (auch Enkel)
Aufschlag 3.125,00 € (der den gleichen Ansatz erhalten soll).
2Kd+Enkel 21.875,00 € 1/4 von 25000,- €
nichtehel. Kd. 3.125,00 € Pflichtteil 1/8 von 25000,- €
von 25000,- €

meines Erachtens wird das übrige Achtel
3.125,- € auf die drei Erben verteilt.

MfG
Karl

25.000,00 € Erbe der Ehefrau
1x 6250 € x3 18.750,00 €
Aufschlag 3.125,00 € .
2Kd+Enkel 21.875,00 €
nichtehel. Kd. 3.125,00 €
von 25000,- €

meines Erachtens wird das übrige Achtel
3.125,- € auf die drei Erben verteilt.

So ist es übersichtlicher

Hallo Karl,

25.000,00 € Erbe der Ehefrau

Soweit sind wir uns einig.

1x 6250 € x3 18.750,00 €

Was du mit dieser Rechnung sagen möchtest und wie du zu diesen Zahlen kommst kann ich leider nicht erkennen.

Aufschlag 3.125,00 € .

Ich kann leider auch nicht erkennen woher dieser Aufschlag kommt, also kann ich dazu auch nichts sagen

2Kd+Enkel 21.875,00 €

Wie ich bereits ausgeführt habe, ist der Enkel in dem geschilderten Fall nicht als Erbe mit gesetzlichem Erbteil zu sehen. Deswegen darf das testamentarisch verfügte Erbe für den Enkel nicht den gesetzlichen Pflichtteil des unehelichen Kindes veringern.

nichtehel. Kd. 3.125,00 €
von 25000,- €

Meine Berechnung zum gesetzlichen Pflichtteil für das uneheliche Kind habe ich bereits 2 X erläutert. Auf eine andere Summe komme ich nicht, solange der Weg meiner Berechnung richtig ist. Ob das der Fall ist können aber nur die wirklichen Experten beurteilen

meines Erachtens wird das übrige Achtel
3.125,- € auf die drei Erben verteilt.

Das widerspricht meiner Meinung die aber nicht zwingend richtig sein muss. Das zu beurteilen überlasse ich den Experten.

Meiner Meinung nach muss erst mal errechnet werden was nach der gesetzlichen Regelung den 3 Kindern (2 eheliche + 1 uneheliches) zustehen würde, damit man den Pflichtteil für das uneheliche Kind errechnen kann. Dafür müsste man die 25.000,00 Euro durch 3 teilen. Das Ergebnis wäre pro Kind 8.333,33 €.

Dem unehelichem Kind würde dann mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteil (also die Hälfte von 8.333,33 €) zustehen. Somit bekäme das uneheliche Kind mindestens 4.166,67 €.

Von dem Resterbe (nach Abzug der Ehefrau) blieben also noch 20.833,33 € übrig. (25.000 € - 4.166,67 €)

Erst jetzt könnte man den Rest (20.833,33 €) auf die 2 ehelichen Kinder und auf den Enkel verteilen. Die Rechnung wäre dann 20.833,33 geteilt durch 3 = 6.944,44 € für jedes eheliche Kind und Enkel.

So ist es übersichtlicher

Deine Rechnung mag vielleicht für dich übersichtlich sein, ich muss aber gestehen dass ich deine Rechnung nicht ganz nachvollziehen kann. Nach meiner Rechnung komme ich immer wieder zu dem Ergebnis dass dem unehelichen Kind mindestens der Pflichtteil in Höhe von 4.166,67 € zustehen würde.

Ob nun deine Rechnung, oder meine Rechnung, oder keine von beidem zutreffend ist wage ich nicht zu beurteilen. Diese Beurteilung muss ich den Experten überlassen. Da ich zu keinem anderen Ergebnis komme, klinke ich mich jetzt aus.

Gruß
N.N

Hallo N.N.
Hoffentlich bin ich nicht lästig. Ich versuche mal mit meinen Gedanken anhand Deines Beispiels die Sache aufzudröseln.
Deine Rechnung:
Erbe für die Ehefrau…= 25.000,00 €
Pflichtteil für uneheliches Kind =…4166,67 €
Erbe für eheliches Kind 1…=. …6944,44 €
Erbe für eheliches Kind 2…=…6944,44 €
Erbe für Enkel…=…6944,44 €
Meine Sichtweise:
1/4 von 25T€ sind 6.250,-€ je Kind + Enkel, also 3x6250,-€ = 18.750,- €.
1/8 als Pflichtanteil (50% von 0,25) = 6250,-€/ 2 = 3.125,- €.
Demnach wären m.E. die anderen 50% von 0,25 also auch 3.125 ,- € , zusätzlich auf die 2 Kinder und dem Enkel aufzustocken. 3.125,-€/3 = 1041,67 €.
1/4 beträgt dann 6250,-€ + 1041,67 € = 7.291,67 €
Demnach sind 7.291,67€ x 3 = 21875,01€
21.875,01 € + 3.125,-€ = 25.000,- €
MfG
Karl

Hallo Karl,

Ich versuche mal mit meinen Gedanken anhand Deines Beispiels die Sache aufzudröseln

ich habe nun schon mehrmals geschrieben dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin und deswegen nur meine Meinung so äußern kann wie ich die Sachlage verstehe. Daran ändert sich auch nichts wenn ich das gleiche immer wieder schreiben soll.

Meine Sichtweise:
1/4 von 25T€ sind 6.250,-€ je Kind + Enkel, also 3x6250,-€ = 18.750,- €.

Und genau da liegt meiner Meinung nach der Fehler. Du teilst die 25.000 € durch 4 (3 Kinder + 1 Enkel).

Da der Enkel aber in diesem Fall nicht in der gesetzlichen Erbfolge vorkommt, müssten die 25.000 € erst mal durch 3 (3 Kinder) geteilt werden, damit man erst mal den Pflichtteil des unehelichen Kindes berechnen kann. Erst wenn man den Pflichtteil (Hälfte von 8.333,33 €) des unehelichen Kindes berechnet hat, kommt der Enkel für die Berechnung ins Spiel.

Meiner Meinung nach bekommt das uneheliche Kind mindestens den Pflichtteil von 1/3 der 25.000 €. Dieser Pflichtteil beträgt meiner Meinung nach 4.166,67 €. Der Rest des dann noch zur Verfügung stehenden Erbes ( 25.000 € - 4.166,67 € = 20.833,33 €) kann dann auf die verbleibenden Erben (2 eheliche Kinder + 1 Enkel) verteilt werden.

Unsere Rechnungen unterscheiden sich also dadurch dass du den Enkel von Anfang an mit einberechnest, und ich den Enkel erst nach Abzug des Pflichtteils für das uneheliche Kind in die Rechnung einbeziehe.

Ich kann nur immer wieder wiederholen dass meine Berechnung nur durch meine Meinung zustande kommt. Ob meine Meinung zutreffend ist kann ich nicht beurteilen. Die bisher mehrmals geäußerte Hoffnung dass sich die wirklichen Experten zu dieser Sache melden, hat sich bisher leider noch nicht erfüllt.

Ich sehe auch keinen Sinn mehr diese Rechnung immer wieder zu erklären. Entweder ist meine Meinung zu der Berechnung zutreffend, oder nicht. Da ich das nicht beurteilen kann, überlasse ich die Beurteilung den wirklichen Experten.

Somit verabschiede ich mich jetzt endgültig aus dieser Diskussion, weitere Nachfragen an mich erübrigen sich demnach.

Gruß
N.N

N.N.
Danke für Deine Beiträge, bei meinen weiteren Recherchen halte ich Deine Sichtweise mit im Auge. Finde ich eine rechtsfundierte Lösung, so poste ich diese.

MfG
Karl