Hallo Karl,
ich hatte ja schon geschrieben dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin. Vielleicht verstehe ich deine Rechnung deswegen nicht ganz richtig.
Hausanteil 100.000,00 €
ant. Belastung -50.000,00 €
Ehefrau -25.000,00 €
Bis hier kommen wir ja zu dem gleichen Ergebnis dass die Ehefrau 25.000,00 € erben würde.
2Kd 1 Enkel -21.500,00 €
(Enkel soll wie eheliches Kind bedacht werden)
nichtehel. Kd. -3.500,00 €
wäre meine Rechnung korrekt?
Hier weichen unsere Berechnungen voneinander ab. Wie ich schon vorher geschrieben habe, steht dem unehelichem Kind mindestens der Pflichtteil zu. Dazu müsste der Verstorbene aber ein Testament hinterlassen, ansonsten würde dem unehelichem Kind genauso viel zustehen wie den ehelichen Kindern.
Dem Enkel steht nach der gesetzlichen Regelung kein Erbteil zu, da ein Elternteil (Kind des verstorbenen) des Enkels erbberechtigt ist. Also wird erst mal vom Erbe folgendes gerechnet:
Gesamt Erbe des verstorbenen 50.000,00 Euro
Davon erbt die Ehefrau 25.000,00 Euro
Der Rest (25.000,00 €) wird auf die 3 Kinder verteilt (25.000,00 € / 3 = 8.333,33 €). Das uneheliche Kind muss mindestes den Pflichtteil (Hälfte von 8.333,33 € = 4.166,67 €) bekommen.
Also sähe die Rechnung so aus.
Der Ehemann vererbt gesamt (nach Abzug der Verbindlichkeiten) 50.000,00 €
Die Ehefrau erbt 25.000,00 €
Resterbe für die 3 Kinder = 25.000,00 €
Pflichtteil für das uneheliche Kind = 4.166,67 €
Resterbe = 20.833,33 €
Dieses Resterbe (20.833,33 €) kann per Testament auf die 2 ehelichen Kinder + Enkel verteilt werden. Wenn alle 3 den gleichen Teil erhalten sollen, wären das 20.833,33 € / 3 = 6944,44 € pro ehelichem Kind und Enkel.
Wenn der verstorbene ein Testament hinterlassen hat (nur dann kann das uneheliche Kind auf den Pflichtteil begrenzt werden), dann könnte die Rechnung also wie folgt aussehen:
Gesamt Erbe = 50.000,00 €
Erbe für die Ehefrau…= 25.000,00 €
Pflichtteil für uneheliches Kind =…4166,67 €
Erbe für eheliches Kind 1…=. …6944,44 €
Erbe für eheliches Kind 2…=…6944,44 €
Erbe für Enkel…=…6944,44 €
Wie ich bereits mehrfach geschrieben habe, bin ich mir nicht sicher dass meine Berechnung stimmt. Es wäre also gut wenn die tatsächlichen Experten meine Berechnung überprüfen und gegebenenfalls berichtigen würden.
Gruß
N.N