Hallo mein Vater ist vor 2 Jahre gestorben er hat mich enterbt und mir den gestzlichen Pflichtteil entzogen ich bin darauf hin mit Anwalt aufs Gericht gezogen wegen Auskunfsberechtigung das landgericht war auch mener Meiung und hat Auskunftsklage statt gegeben darauf hin zog der Beklagte ans OLG nach Dresden das OLG war auch der Meinung wie das Landgericht und ich Auskunftsberechtigt als das Urteil (Verfügung) kam forderte mein Anwalt einen Vorschuß auf das Pflichtteil der gegnerische Anwalt schrieb darauf hin das sein Mandant nur auf Auskunt verklagt wurde und nicht auf Zahlung
jetzt meine Frage bin ich nun Pflichtteilsberechtigt oder nicht muss er zahlen der nicht ic h habe mittler weile einen neuen Antrag auf Zahlung bei gericht gestellt und wie sieht das mit den Zinsen aus muss er Zinsen seit dem Tod meines Vaters zahlen oder ab wann
mir wäre sehr geholfen wenn die Fragen schnell beantwortet würden Danke im vorraus
Nur weil Sie Pflichtteilsberechtigt sind, bekommen Sie nicht Geld. Wie bei jedem Zahlungsansprüch muss dieser rechtzeitig geltend gemacht werden.
Hier kann das heißen, dass Sie nunmehr Zahlungsklage erheben müssen.
Fragen Sie Ihren Anwalt!
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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So wie Sie die Sache darstellen, sind die beiden Gericht von der Pflichtteilsberechtigung ausgegangen, denn anderenfalls hätte keine Auskunftspflicht über den Nachlass bestanden. Oder ging es um eine andere Auskunft?
Zinsen entstehen ab dem Verzugszeitpunkt und nicht ab Todestag. Der Verzug entsteht nach Zahlungsfristablauf, also nach Bezifferung des Anspruchs und Z.-aufforderung mit Fristsetzung. Denn das Urteil lautet offenbar nicht auch auf Zahlung. Ihr Anwalt hätte eine Stufenklage machen müssen. Geht nun nicht mehr. Also jetzt erst einmal den Anspruch errechnen und zur Zahlung auffordern per Einschreiben und Rückschein.