Pflichtteisentzug

Hallo mein Vater ist vor 2 Jahre gestorben er hat mich enterbt und mir den gestzlichen Pflichtteil entzogen ich bin darauf hin mit meinen Anwalt aufs Gericht gezogen wegen Auskunfsberechtigung das landgericht war auch meiner Meinung und hat die Auskunftsklage statt gegeben darauf hin zog der Beklagte ans OLG nach Dresden das OLG war auch der Meinung wie das Landgericht und ich bin Auskunftsberechtigt als das Urteil (Verfügung) kam ,forderte mein Anwalt einen Vorschuß auf das Pflichtteil der gegnerische Anwalt schrieb darauf hin das sein Mandant nur auf Auskunt verklagt wurde und nicht auf Zahlung
jetzt meine Frage bin ich nun Pflichtteilsberechtigt oder nicht muss er zahlen der nicht ich habe mittlerweile einen neuen Antrag auf Zahlung bei gericht gestellt und wie sieht das mit den Zinsen aus muss er Zinsen seit dem Tod meines Vaters zahlen oder ab wann
am 04.07.2013 habe ich eine neue Verhandlung auf dem Landgericht in Leipzig wegen Zahlung meines Pflichtteil`s ,der Beklagte bot meinen Anwalt ein Vergleich an , aber diesen stimmte ich nicht zu da er mir dort ca. 30000 ,- Euro weniger anbot und ich sollte noch Teilweise die Anwalts gebühren bezahlen und die Gerichtskosten als Dank schrieb der gegnerische Anwalt ans Gericht das ich den Vergleich nicht zu stimme und er nun wiederum davan aus geht das mir das Pflichtteil zu Recht entzogen wurde , im Testament stand das ich einen ehrlosen Lebenswandel wieder willen meines Vaters führen würde das ich Ihm bestohlen habe (hier geht es angeblich um 50,-Euro )und das ich Ihm und sein Grundstück bedroht habe aber mit was steht nicht drin
mir wäre sehr geholfen wenn die Fragen schnell beantwortet würden Danke im vorraus

Hallo Angel,

mal unabhängig davon, dass man deinen Text nur schwer lesen kann, verstößt er gegen FAQ:1129 und wird deswegen nicht beantwortet werden.

Versuch es doch bitte noch einmal.

Hallo schau mal hier http://de.wikipedia.org/wiki/Interpunktion und außerdem FAQ:1129