Pflichttermin Arbeitsagentur während Freistellung

Hi.

Einer Person X wird am 20. September zum 31. Oktober gekündigt und bis dahin von der Arbeit freigestellt (!).
Die Person meldet sich sogleich ab dem 1. November als arbeitslos bei der AA.
Jetzt bekommt die Person X einen (ersten) Vorladungstermin beim AA, an diesem Tag hat X aber schon etwas anderes geplant (Besuch eines Verwandten).
Darf X einen Ersatztermin einfordern?

Ich weiß, dass solche Temine von der AA nur aus triftigen Gründen seitens X abgelehnt werden dürfen.

Aber der Termin liegt ja noch im Anstellungszeitraum, X ist ja nur vom Arbeitgeber freigestellt.
Wie sieht es also in dieser Situation aus?

Danke
M.

Nicht anders. Du bekommst noch den Monat Geld vom AG, das ist der einzige Unterschied.
Die Beratung beim AA dient aber dazu möglichst nahtlos in einen neuen Job vermittelt zu werden, damit überhaupt kein ALG anfällt.

deshalb ja auch die Pflicht sich sofort bei kündigung beim AA zu melden. Und auf die Meldepflicht folgt die Vermittlungspflicht.

Natürlich kann man Termin auch verschieben, je dringender der Grund desto einsichtiger wird man sein. Ein lange geplanter Arzttermin wäre was anderes als ein Verwandtenbesuch, wenn das nicht ein Jubiläum oder so wäre.
Bitte halt um einen neuen Termin, mehr als absagen kann man vom AA aus nicht.

MfG
duck313

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