Pflichtumtausch alter Führerschein

Ich bin Jahrgang 1964 und damit verpflichtet, meinen grauen Führerschein in den nächsten Monaten umzutauschen.,
Ich schlage mich nun schon seit 12 Monaten mit meiner Straßenverkehrsbehörde herum. Leider bekommt man dort entweder keine Auskunft oder nur unvollständige Auskunft.
Ich habe einen alte Klasse 3 von 1982 sowie einen neue Klasse 4 von 1980 (entspricht alter Klasse 5) der dann 1982 in einen alte Klasse 1 integriert wurde.
Ich will die komplette Palette der Möglichkeiten meines alten Führerscheines auf den neuen übertragen haben. Dabei geht es insbesondere um die Sonderregelungen, die mir mein alter Klasse 3 beim Fahren von LKWs und Omnibussen beschert hat, sowie um das fahren von PKWs mit Anhängern, und das fahren von Motorrädern mit Beiwagen und von Threewheelern.

Nach intensiven Nachbohren bei meinem Straßenverkehrsamt ist mir nun z.B. mitgeteilt worden, dass für das Fahren eines Omnibusses die Schlüsselzahl 172 in den Führerschein eingetragen werden muss. In welche Spalte hat man mir nicht mitgeteilt. Dies geschieht offensichtlich nicht automatisch, das muss ich ausdrücklich beantragen, sonst geht das verloren.

Aus dieser Erfahrung heraus möchte ich auf jeden Fall sicherstellen, dass ich bei der Antragstellung nicht eine einzige Umschreibung vergesse. Wie schon oben ausgeführt, das Straßenverkehrsamt ist in keinster Weise auskunftswillig oder kooperativ. Die Rechtsabteilung des ADAC übrigens auch nicht, die hatte ich auch schon kontaktiert. Die sind noch ahnungsloser als ich. Mittlerweile gibt es auf der Webseite des ADAC eine kleine Erklärung, die ist aber auch sehr unvollständig.

Kann mir irgendjemand ganz sicher sagen, welche Schlüsselzahlen in welche Spalten eingetragen werden müssen, damit ich weiter die komplette Palette meines alten Klasse 3 nutzen kann?

Worüber ich auch keine Auskunft bekomme. Mit der Umschreibung meines alten Klasse 3 bekomme ich, wenn ich nichts vergesse, teilweise Berechtigungen für neue LKW-Führerscheine. Die LKW-Führerscheine unterliegen bekanntlich der Einschränkung eines Gesundheitszeugnisses ab dem 50sten Lebensjahr. Da ich Jahrgang 1964 bin, wäre da eigentlich die Frist abgelaufen.
Weiß irgendjemand verbindlich, ob und in welcher Form ich ein Gesundheitszeugnis brauche?
Auch zu diesem Thema verweigert mir das Straßenverkehrsamt jegliche Auskunft. Die sind nicht mal bereit mit eine Auskunft zu geben, ob ich ein Gesundheitszeugnis mitbringen muss oder nicht.

Hast du schon mal beim zuständigen Regierungspräsidium nachgefragt was die von dieser Arbeitsverweigerung halten?

Mit der Klasse 3 darf man doch auch nur bis 7,5t? Bus C1 wäre Schlüsselzahl 171. Wieso hast Du mit deinem 3er KlasseC?

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Hi,

mit Klasse 3 darf man LKWs bis 7,5 Tonnen fahren, zuzüglich eines Anhängers mit Tandemachse (bzw. halt einer Achse). Die können auch noch mal ein zGG bis zu 8,5 Tonnen haben.

Grüßle
Frank K.

Es geht aber um einen Omnibus Klasse C Schlüsselzahl 172, über 7,5t allein. Das ging doch mit Klasse 3 auch nicht?

Ab Vollendung des 50. Lebensjahres ist die Vorlage eines arbeits- oder betriebsmedizinischen Gutachtens nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit Überprüfung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfunktionen (Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit) sowie die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens/Zeugnisses nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Nachweis der ausreichenden Sehleistungen erforderlich.

Das müsste alles auf den Infoseiten deiner Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises stehen. Bei der Antragstellung auf Umstellung des FS muss das Gesundheitszeugnis vorliegen.

MfG
duck313

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