Pflichtverletzung bei Kaufvertrag

Hallo,

ich hoffe, diese Sparte ist richtig, aber ich hätte gerne eine Antwort auf folgenden Fall:

Der Kunde bestellt bei der Firma Haustüren im Wert von 6.000 Euro. Der Kunde muss 100 % Vorkasse leisten. Liefertermin soll in sechs Wochen sein. Der Liefertermin kann aber nun nicht von der Firma eingehalten werden, da die Türen beim Transport vom Werk abhanden gekommen sind. Kunde und Firma sind sich einig, dass man später noch mal über den Preis reden will. Da es nun zu einer Einbauverzögerung kommt, da die Türen neu hergestellt werden müssen. Liefertermin soll wiederrum in sechs Wochen sein. Beim „neuen“ Termin können die Türen wieder nicht wie bestellt eingebaut werden, da das Werk falsche Teile gebaut hat. Sie passen nicht.

Die Firma schlägt dem Kunden nun vor „Nottüren“ einzubauen. Die bestellten Türen will die Firma nun endlich innerhalb von vier Wochen liefern und einbauen.
Der Kunde ist damit einverstanden, da er die alten Türen am Morgen des Einbautermines ausgebaut und entsorgt hat und nun keine Türen mehr hat.

Um wieviel % kann der Kunde den Kaufpreis nun mindern? Und kann der Kunde für die 10 Wochen Verspätung eine Verzinsung des gezahlten Preises von 6.000 Euro verlangen?

Vielen Dank im Vorraus.
Sonja

der kunde ist aber SEHR geduldig und vertrauensselig—ich würde mich mal schleunigst erkundigen,was mit dieser firma los ist!!
sonst hat er hinterher gar keine türen und das geld ist auch noch weg.
beim bank- oder sparkassenberater seines vertrauens bekommt man sicherlich einen tip.

Hallo

Um wieviel % kann der Kunde den Kaufpreis nun mindern?

Hallo. Soweit die bestellten Türen geliefert werden, kommt eine Minderung gar nicht in Betracht, da der Kunde ja erhält, was er bestellt hat.

Sollten andere Türen geliefert werden, das bezieht sich auf die erwähnten Nottüren, so kommt es auf die Parteivereinbarung an. Andere Türen sind keine mangelhaften (ursprünglichen) Türen, so dass auch hier eine Minderung nicht in Betracht kommt. Haben sich die Parteien also einfach geeinigt, dass die Nottüren „anstelle“ der bisher bestellten geliefert werden ohne hierbei auch einen anderen Preis zu vereinbaren, so bleibt es bei dem Ursprungspreis und hierfür wird das (nunmehr neu) Vereinbarte geliefert.

kann der Kunde für die 10 Wochen Verspätung eine Verzinsung
des gezahlten Preises von 6.000 Euro verlangen?

Die entgangenen Zinsen des (zu lange) überlassenen Kapitals könnten als Verzugsschaden wegen verspäteter Lieferung geltend gemacht werden.

Hierzu bedarf es aber einer in Verzug setzenden Mahnung. Es wäre auch möglich, dass hier ein Fixtermin ausgemacht wurde. Anscheinend haben die Parteien aber zugleich übereinstimmend neue Termine festgelegt. Ob hier ein Verzug vorliegend und somit auch ein Schadenersatzanspruch kann daher in diesem Rahmen nicht festgestellt werden. Das sollte ein Anwalt vor Ort klären.

Gruß
Dea

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Ich habe aber noch eine kurze Nachfrage. Wenn man nun einen Zinsverlust geltend machen wollte; wieviel % darf man dann ansetzen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Ich habe aber noch eine kurze Nachfrage. Wenn man nun einen
Zinsverlust geltend machen wollte; wieviel % darf man dann
ansetzen?

Die Zinsen, die man auf dem konketen Konto erhalten würde, wenn das Geld dort und nicht beim Verkäufer gelegen hätte.
Dea

Ich bin ziemlich erkältet und nicht gerade konzentriert… Aber… äh… bist du sicher, dass man diese Zinsen als Schadensersatz geltend machen kann? Verzugsschaden? Wieso? Es handelt sich doch gar nicht um einen Schaden, der gerade durch den Verzug entsteht… Damit fehlt es doch an der berühmt-berüchtigten haftungsausfüllenden Kausalität…

Denkt sich spontan und unkonzentriert:

Levay

Also meine Überlegung ist folgende:

Wenn der Schuldner erst 4 Monate (zB.) später als vereinbart leistet, dann hätte ich ihm auch erst 4 Monate später die Vorauszahlung machen müssen und hätte für den Zeitraum Zinsen erhalten.

Dass diese vom Schuldner zu tragen wären, halte ich für zwingend. Ob es wirklich ein Verzugsschaden ist, lässt sich aber überlegen. Vielleicht auch cic.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also, den Verzugsschaden kann ich noch nicht entdecken. Denn wie gesagt: Es müsste ja die Verzögerung adäquat kausal für den Zinsverlust sein.

Über cic habe ich jetzt noch nicht nachgedacht. Bereitet mir aber auch eher Magenschmerzen, und da ich eh schon krank bin, … beende ich das Thema lieber.

Levay

naja
dann wären Sie in einem asiatischen risikoreichen Aktienfont, der sicher 24% abgeworfen hätte…
Wie will man das denn beweisen ?

Grüße Rankin

dann wären Sie in einem asiatischen risikoreichen Aktienfont,
der sicher 24% abgeworfen hätte…
Wie will man das denn beweisen ?

Tja, das ist die Sache des Anspruchstellers. Bei einem normalen Bankkonto ist das recht einfach.