Hallo, lieber experten.
Folgende Frage.
Wenn in einer Schule der Erzieher seine Aufsichtspflicht verletzt und dadurch ein Kind zu Schaden kommt, so daß er zum Arzt muß, nach wievielen Monaten kann man es noch bei der Schulbehörde melden?
Nach wievielen Monaten kann man den Erzieher noch auf Schmerzensgeld verklagen?
Danke.
Hallo Snooker,
Wenn in einer Schule der Erzieher seine Aufsichtspflicht
verletzt und dadurch ein Kind zu Schaden kommt, so daß er zum
Arzt muß, nach wievielen Monaten kann man es noch bei der
Schulbehörde melden?
Grundsätzlich gilt: Bei allen Schulunfällen entsteht normalerweise ein Anspruch des Verletzten nur gegen den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt unabhängig davon, ob der Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat.
Ich denke, das ist schon passiert, oder? (Bei Unfällen von Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden ist die Unfallanzeige vom Leiter der Einrichtung bereits dann zu erstatten, wenn der Versicherte so verletzt wird, dass er ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss).
Nach wievielen Monaten kann man den Erzieher noch auf
Schmerzensgeld verklagen?
wenn er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, gar nicht. Mit den Ansprüchen aus der Unfallversicherung ist alles abgegolten.
Schöne Grüße, Bernhard.