Pflichtversichert ohne eigenes Einkommen?

Hallo,

folgende Situation: ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis Ende
Oktober letztes Jahres gehabt. Kurz vor dem Ablauf meiner Arbeitsstelle
bin ich nach meinem Heimatland geflogen, wo ich etwa 2 1/2 Monate geblieben bin. Zurück
in DE, habe ich mich bei der Arbeitagentur gemeldet und nach kurzer
Zeit eine neue Arbeitsstelle gefunden. Nun meldet sich die Krankenkasse
bei mir: sie behaupten, dass ich für die Zeit, dass ich im Ausland war und
keinerlei Einkommen bezogen habe, Beiträge in maximaler Höhe zahlen muss.
In dem Heimat bin ich Krankversichert, und sicherheitshalber habe ich dazu
noch eine Reiseversicherung abgeschlossen. Ist das überhaupt rechtens? Was soll ich nun machen?

MfG,

Carlo Assunción

Hallo,

wenn Sie durchgehend Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, hat die Kasse erstmal recht, dass sie Beiträge zhalen müssen. Allerdings sollten die Mindestbeiträge von ca. 145 EUR/Monat ausreichen.

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Ausland waren und dort pflichtversichert, läßt die Kasse vielleicht mit sich reden.

Erwähnen Sie die Auslandsreiseversicherung lieber nicht. Damit wird indirekt deutlich, dass Sie Deutschland als Wohnsitz ansehen und im Zweifel nach einem medizinisch notwendigen Rücktransport auch wieder die Kassenleistungen gebraucht hätten.

Das nächste Mal also besser alles vorher mit der Kasse regeln.

Gruss

Barmer

Danke Barmer!

Mir ist die Höhe des festgelegten Beitrags bei nicht-vorhandenem Einkommen
unakzeptabel, und nicht die Tatsache, dass ich einen Beitrag zahlen soll/muss.
Das war mir aber nicht ganz klar.

Ich habe bereits Einspruch eingelegt. Aber die KK besteht trotzdem weiterhin auf den
maximalen Betrag von etwa 640€/Monat und hat mittlerweile die Vollstrecker auf den
Weg gebracht. Was soll ich nun machen? Ich glaube, dass ich einen Anwalt suchen soll…

MfG,

Carlo Assunción.

Ja, und wie begründen sie die Höhe der Forderung ? Das müssen sie doch geschrieben haben.

Gruss

Barmer

Hallo,
das kommt davon, wenn man nicht redet zusammen - hier kam wohl der Höchstbeitrag zum Zuge und der wird genommen wenn keine Erklärungen bzw. Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Ich denke nämlich auch, wenn eine Versicherung im Gesundheitssystem eines EU-Landes oder eines Abkommensstaates nachgewiesen wird, dass die Kasse da auf die Nachzahlung von Beiträgen verzichten wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,

vermutlich hilft dieser Link bei der Argumentation mit der Krankenkasse:

http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beit…

Am besten mit allen Unterlagen (Nachweis der Auslandskrankenversicherun und Dauer des Auslandsaufenthaltes, z.B. Flugtickets) persönlich zu der Krankenkasse gehen. Ggf. auch Gespräch mit dem Vorgesetzten führen.

Gruß

RHW

Danke für ihre Hilfe!

Ich bin bereits bei der Geschäftsstelle gewesen, wo ich einen
Einspruch eingelegt habe. Die Antwort kam 2 Wochen später.
Sie behaupten, dass weil ich nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Erhalten des erstens Schreibens Einspruch eingelegt habe, würde
der Bescheid rechtskräftig und keine rückwirkende Prüfung mehr
möglich…

Die Höhe des Beitrags sowie ihrer Einzug wird irgendwie schon
durchgesetzt. Also Anwalt? Oder kann ich diesen administrativen
Akt auf einer anderen Weise selbst anfechten?

Mit freundlichen Grüßen,

Carlo Assunción.