Pflichtversichert und Selbständig

Hallo,

jemand ist seit über 3 Jahren Teileitbeschäftigt mit einem Bruttoverdienst von 600 Eur.

Diese Person hatt sich seit Juli 2009 auch Selbständig gemacht. Da die Sebständigkeit sehr gut läuft ( ca. 2000 Eur Gewinn monatlich)und die Person seine Teilzeitbeschäftigung auch nicht aufgeben möchte kommt folgende frage auf.

Müssen durch den Umsatz/Gewinn… der Sebständigkeit zusätzlich Beiträge abgeführt werden oder sind alle Abgaben (Krankenversicherung) durch die Teilzeitbeschäftigung/Pflichtversicherung erledigt ?

Müssen durch den Umsatz/Gewinn… der Sebständigkeit
zusätzlich Beiträge abgeführt werden

Bei den hier geschilderten Umständen vermute ich ja.

oder sind alle Abgaben
(Krankenversicherung) durch die
Teilzeitbeschäftigung/Pflichtversicherung erledigt ?

Vermutlich nicht. Ich würde umgehend auf die KK zugehen und den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen. KKs sind berechtigt Beiträge nachträglich einzufordern. Deswegen kann abwarten teuer werden.

Hallo,

so wie Nordlicht es vorschlägt, sofort den Status bei der KK feststellen lassen. Eine hauptberufliche Selbständigkeit beseitigt nämlich die Versicherungspflicht in der KV und PflV.
Es wird dann eine Umwandlung in eine freiwillige KV erfolgen und Beiträge sind aus allen Einnahmen bis zur Bemessungsagrenze allein zu zahlen.
Der Arbeitgeber ist wegen fehlender Vers.Pflicht dann auch nicht mehr verpflichtet den AG-Anteil zu zahlen.

Gruß Woko