Pflichtversicherung bei Rückkehr aus dem Ausland

Kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen?

Was sind die Aufnahmekriterien, um als Pflichtversicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, wenn man aus dem EU-Ausland nach Deutschland zurückkehrt? Es hat eine Anwartschaftsversicherung bestanden.

Hintergrund:

Ich bin Anfang 2007 nach 5-jähriger Berufstätigkeit in den Niederlanden nach Deutschland zurückkehrt. Dort war ich zunächst 1 Monat arbeitssuchend und habe mich für diesen Monat als freiwillig gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse angemeldet, bei der ich vor meinem Auslandsaufenthalt versichert war und bei der ich für die Auslandszeit eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hatte.

Ist es korrekt, dass ich bei Arbeitsaufnahme bei meinem deutschen Arbeitgeber 1 Monat später als PFLICHTversicherte hätte gemeldet werden müssen? Leider bin ich bis heute als freiwillig gesetzlich Versicherte geführt. Meine Einkünfte lagen während und nach dem Auslandsaufenthalt über der Beitragsbemessungsgrenze.

Da ich momentan in Elternzeit bin und inzwischen kein Elterngeld mehr beziehe, ist es sehr ärgerlich, dass ich als freiwillig gesetzlich Versicherte den Höchstbetrag von mehr als 300 Euro im Monat zahlen muss. Mein Mann ist leider privat versichert. Es wäre eine Erleichterung, wenn ich rückwirkend als Pflichtversicherte umgeschlüsselt werden könnte.

Gibt es hier Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen?

Was sind die Aufnahmekriterien, um als Pflichtversicherte in
einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, wenn
man aus dem EU-Ausland nach Deutschland zurückkehrt? Es hat
eine Anwartschaftsversicherung bestanden.

Hintergrund:

Ich bin Anfang 2007 nach 5-jähriger Berufstätigkeit in den
Niederlanden nach Deutschland zurückkehrt. Dort war ich
zunächst 1 Monat arbeitssuchend und habe mich für diesen Monat
als freiwillig gesetzlich Versicherte bei der Krankenkasse
angemeldet, bei der ich vor meinem Auslandsaufenthalt
versichert war und bei der ich für die Auslandszeit eine
Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hatte.

Ich frage mich gerade selbst,wozu eine Anwartschaftsversicherung bei einer GKV notwendig ist.

Ist es korrekt, dass ich bei Arbeitsaufnahme bei meinem
deutschen Arbeitgeber 1 Monat später als PFLICHTversicherte
hätte gemeldet werden müssen?

nicht ganz einfach … bist Du Arbeitnehmer bist du auch Pflichtversichert.Verdienst Du über der Beitragsbemessungsgrenze und das über 3 Jahre… bist Du freiwillig versichert.

Leider bin ich bis heute als

freiwillig gesetzlich Versicherte geführt. Meine Einkünfte
lagen während und nach dem Auslandsaufenthalt über der
Beitragsbemessungsgrenze.

das wird der Grund dafür sein das Du freiwillig versichert bist.

Da ich momentan in Elternzeit bin und inzwischen kein
Elterngeld mehr beziehe, ist es sehr ärgerlich, dass ich als
freiwillig gesetzlich Versicherte den Höchstbetrag von mehr
als 300 Euro im Monat zahlen muss.

das ist so weil der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit 14% berechnet wird ( hälfte AG hälfte AN)
für dich kommen dann noch 0,9 % Arbeitgeberbeitrag und die Pflege dazu

Mein Mann ist leider privat

versichert. Es wäre eine Erleichterung, wenn ich rückwirkend
als Pflichtversicherte umgeschlüsselt werden könnte.

Das geht nicht, würde auch an den Beiträgen nichts ändern.

Gibt es hier Möglichkeiten?

Ja… Du kannst Dich ebenfalls privat versichern.

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Gibt es hier Möglichkeiten?

Wenn Du von 2007 an drei Jahre lang oberhalb der JAEG verdient hast, ist es korrekt, dass Du als freiwillig Versicherte eingestuft wurdest. Da ist nicht dran zu drehen.

Ja… Du kannst Dich ebenfalls privat versichern.

Das löst das Probel der Op nicht, die möchte nämlich irhe Beiträge senken. Und das wird bei einer PKV kaum klappen.

Ja… Du kannst Dich ebenfalls privat versichern.

Das löst das Probel der Op nicht, die möchte nämlich irhe
Beiträge senken. Und das wird bei einer PKV kaum klappen.

Das würde ich so nicht sagen…der Beitrag ist bei Angestellten sogar oft günstiger in der PKV als in der GKV mit Höchstbeitrag.Natürlich müsste man da dann auch noch andere Punkte berücksichtigen, dafür wäre aber keine pauschale Aussage darüber, sondern eine Beratung wichtig.

Gruß
Gaby

Angestellten sogar oft günstiger in der PKV als in der GKV mit Höchstbeitrag.

Davon steht nichts im Ausgangsposting. Es ist von 300 € die Rede, nicht vom Höchstbeitrag.

Angestellten sogar oft günstiger in der PKV als in der GKV mit Höchstbeitrag.

Davon steht nichts im Ausgangsposting. Es ist von 300 € die
Rede, nicht vom Höchstbeitrag.

Ich habe aber angenommen, das dies der Eigenanteil ist.

Gruß
Gaby