Pflichtversicherung/freiwillige KV versicheurng

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um die Frage, ob man als Rentner wieder in die gesetzliche Pflicht-Versicherung kommen kann, wenn man die Fehlzeiten (arbeitssuchend 3 Jahre) - -
durch Jahre ? der „freiwilligen Versicheurng“ ausgeglichen hat ?
Also - kurz und bündig - - kann jemand, der jetzt „freiwillig“ DAK-versichert ist, wieder die Pflichtversicherung erreichen, die ja bekanntlich billiger ist.
Danke für Eure Aufmersamkeit!
Manfred

Hallo Manfred Bartylla

Ja
es besteht kein Unterschied zwischen freiwillige und Pflicht Versicherung mehr, dieser Unterschied wurde abgeschafft.
Unterschiede gibt es nur wenn der betreffende zuletzt privat Krankenversichert war, dann wird die sogenannte 9/10 tel Regelung geprüft.
Gruß

Erst einmal danke für die schnelle Antwort!
Das gilt ja sicherlich für Neu-Rentner; die aber schon in der freiwilligen DAK sind, weil ihnen Pflichtversicherungsjahre fehlten, können wohl nicht mehr in die PFLICHT ? – Oder habe ich da was falsch verstanden ?
Schönen Abend noch !
Manfred

Du wirst in der KVdR pflichtversichert als Rentner, wenn du in der zweiten Hälfte deines Arbeitsleben zu 90 % bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst.
VG
ayro

Hi aus der Ferne ist leider keine Diagnose möglich,
mehr Infos unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Hallo,

für die Pflichtversicherung als Rentner reicht es, immer gesetzlch versichert gewesen zu sein, egal ob
freiwillige oder pflichtig (war früher mal anders).
Die erforderlichen Vorversicherungszeiten erfüllt man nur dann nicht, sobald Zeiten in einer privaten Versicherung vorliegen.

VG
Olaf

…noch eine Ergänzung:

sofern man bereits als Rentner freiwillig versichert ist, nützen keine zusätzlchen Pflichtzeiten mehr. Die Vorversicherungszeit wird einmalig bei Rentenantrag geprüft.

Herzlichen Dank für Deine Mühe und frohes Wochenende !
Manfred