Pflichtversicherung GKV bei Anstellung in Österrei

Hallo,

wie erfolgt denn die KV, wenn ein Arbeitnehmer eine Anstellung bei einer österreichischen Firma annimmt, jedoch in Deutschland (Grenznah zu Österreich) wohnt und dort auch überwiegend seine Tätigkeit ausübt.

Ist man dann in Österreich KV, oder aber weiterhin in D?
Gelten dann auch die deutschen Versicherungspflichtgrenzen?
Wie verhält es sich mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, usw.?

Vielen Dank!
joel

Hallo,

in der EU gilt das Beschäftigungslandprinzip. d.h. es gilt österreichisches Recht, man ist in Österreich bei der Gebietskrankenkasse zu versichern. Deutsche Grenzen gelten nicht.

In Rente und AL ist es ähnlich.

Viel Glück

Barmer

Seh ich völlig anders…
Hallo,

in der EU gilt das Beschäftigungslandprinzip. d.h. es gilt
österreichisches Recht, man ist in Österreich bei der
Gebietskrankenkasse zu versichern. Deutsche Grenzen gelten
nicht.

nach meiner Ansicht gilt deutsches Recht.

Der Fragesteller schreibt, der überwiegende Teil der Tätigkeit wird in Deutschland ausgeübt. Also gehe ich davon aus, dass ein geringerer Teil in Österreich oder sonst wo ausgeübt wird.

Wesentlich wird damit definiert, dass mindestens 25 % der Tätigkeit in einem Land ausgeübt wird (mind. 25 % Arbeitszeit und / oder Entgelt erzielt).

Der der Fragesteller aber überwiegend schreibt, gehe ich von mindestens 50 % aus.

Damit haben wir eine Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber in mehrere Mitgliedstaaten und daher gilt Art. 13 Abs. 1 Buchst. a VO EG 883/2004:

_Eine Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Beschäftigung ausübt, unterliegt

a) den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats, wenn sie dort einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausübt_

Der Sitz des Arbeitgebers ist bei dieser Fallgestaltung völlig schnurz.

In Rente und AL ist es ähnlich.

Ähnlich? Warum nur ähnlich? Entweder er unterliegt dem deutschen Recht oder dem österrischen und zwar dann ganz.

Greetz
S_E

Hallo,

Ergänzung zu meiner Antwort an Barmer:

Sobald jemand in mehreren Mitgliedstaaten tätig wird, bzw. plötzlich das Recht eines anderes Landes ins Spiel kommt, muss sich der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber, wenn er in Deutschland wohnt, an die DVKA in Bonn wenden.

Die klären dann, welches Recht anzuwenden ist, geben Hilfestellung wegen Zahlung der Beiträge, etc.

Ich möchte darauf hinweisen, dass man das vorher mit denen abklären MUSS. Zumindest per Gesetz =)

Greetz
S_E

Ergänzung:

bitte nachfolgende Internetseite beachten.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAuslan…

Gruß Merger

Danke für Eure Hinweise und Merger - vielen Dank für den Link!

Das Thema ist wohl nicht ganz ohne :smile:

Das hat mich überzeugt !

Gruss

Barmer