Guten Tag,
folgender mit Sicherheit seltener Fall in unserer Familie.
Unser Schwager war bis 2008 freiwillig krankenversicherrt (Angestellter) privat bei der LKH.
Die Gesellschaft hat ihm dann (weil keine Beiträge bezahlt) gekündigt.
Trotz Pflichtversicherung ab 2009 hat er sich nicht über den Basistarif versichert.
Ab 1.9.2012 hat er sich auf unser Drängen in dem Basistarif versichert. Leider ist er im August schwer krank geworden (Intensivstation). Kosten muß er nun selber tragen, oder gibt es da eineMöglichkeit?
Strafbeiträge von über 6000,-- Euro an die LKH sind zu zahlen.
Nun meine Frage: muß der Arbeitgeber sich an den Strafbeiträgen beteiligen? Er hat ja über drei Jahre viel Geld gespart (keinen Zuschuss) Hatte der AG nicht auch eine Fürssorgepflicht (Pflichtversicherung) den Fall zu überprüfen oder zu melden?
Kann man was tun um die angefallen Kosten (Krankenhau, Notarzt, Strafbeiträge) zu reduzieren? Er ist ziemlich überschuldet und ist deshalb in dieser Lage.
Übrigens hat er von 2009 bis 2012 alle angefallenen Arztrechnungen selbst bezahlt. Diese waren nicht unerheblich, da er Diabetiker und psychisch krank ist.
Seinen Beruf übt er alledings ordentlich aus. (viele Fehlzeiten)
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG
Volker Hantel