Pflichtversicherung trotz wohnen im Ausland?

Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:
Ich bin an der Universitaet zu Koeln eingeschrieben und bin vor einigen Monaten unter anderem zwecks Diplomarbeit in die Niederlande umgezogen. Da ich hier auch nach dem Studium wohnen bleiben werde, moechte ich mich hier auch krankenversichern.
Laut meiner Universitaet kein Problem, wenn ich noch waehrend des Studiums wechseln will, ich brauche von meiner derzeitigen Krankenkasse lediglich eine Bestaetigung, dass ich von der Pflichtversicherung befreit bin.

Meine Krankenkasse wehrt sich nun allerdings mit Haenden und Fuessen dagegen und ist davon ueberzeugt, dass ich, obwohl ich nicht mehr in Deutschland wohne, in Deutschland versicherungspflichtig bin und bleibe.

Derzeit bin ich vermehrt in aerztlicher Behandlung und muss jedes Mal die Kosten vorstrecken, da die niederlaendischen Aerzte und Apotheken nicht direkt mit meiner deutschen Krankenkasse abrechnen koennen. Das ist fuer mich als Student auch eine ziemliche finanzielle Belastung.

Was kann ich tun? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland versicherungspflichtig bleibe.
Desweiteren gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiter einer so grossen Universitaet (die ja tagtaeglich mit Auslandsaufenthalten, Wohnortwechsel ins Ausland und auslaendischen Studenten zu tun haben) doch etwas mehr Ahnung von der Sache haben als ein oder zwei Mitarbeiter einer kleinstaedtischen Krankenversicherung?!
Ueber Tips und Ratschlaege wuerde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Vorraus!

Mfg, Silke S.

Hallo,

da kenn ich mich leider nicht aus. Ich hab gearbeitet und meine Arbeit wegen Umzug ins Ausland aufgehoert und da war das mit der Krankenkasse kein Problem, keine Arbeit, keine Krankenkasse.

Wie das als Studentin ist, weiss ich leider nicht,

mfg
lisl27

hallo silke,

das kenne ich. die dt. versicherung sträubt sich i.d.r. dagegen irgendjemanden rauszulassen. jedoch kann dich keiner daran hindern einfach dort auszusteigen. einfach einen antrag stellen bzw. kündigen, je nachdem in welcher krankenkasse du bist. sobald du mit hauptwohnsitz im ausland bist (d.h. den überwiegenden teil des jahres nicht in D) müssen sie dich gehen lassen. basta.

jedoch würde ich mich erkundigen unter welchen vorrausetzungen du wieder der kasse beitreten kannst. es ist möglich dass die das nicht ohne weiteres tun (wartezeit etc.). sobald du allerdings wieder nach D ziehst und arbeit hast muss dich die gesetzliche wieder nehmen. das war vor einiger zeit noch nicht der fall aber das wurde meines wissens in der zwischenzeit geändert. zur not erkundige dich bei einer anderen kasse wie die beitrittsmodalitäten sind.

m.e. müssen sie dich gehen lassen. ich habe damals einen wisch unterschreiben müssen aber dann ging das sofort.

mfg

christian

Hallo Christian,
das Problem ist, dass die Universitaet eine Befreiungsbestaetigung haben will. Wenn ich ohne diese Befreiung die Versicherung kuendige, dann werde ich an der Universitaet exmatrikuliert.

wollen die eine befreiungsbestätigung oder einen wisch dass du nicht mehr versichert bist? wenn ich das richtig verstehe dann sollst du nachweisen dass du nicht mehr versichert bist, oder? befreien werden die dich nicht, denn es liegt ja kein härtefall vor (hartz IV etc.).

oder verstehe ich das ganze falsch…?

eine pflichtversicherung ist dann verpflichend wenn du in D bist. wenn du also hauptsächlich in NL bist dann müssen sie dich gehen lassen (sprich: du kannst kündigen). sollten die sich weigern dann verlange mit dem filialleiter zu sprechen. hier lohnt sich vielleicht auch die statuen der versicherung zu lesen was das kleingedruckte sagt.

mfg

christian

Hallo Christian,
das Problem ist, dass die Universitaet eine
Befreiungsbestaetigung haben will. Wenn ich ohne diese
Befreiung die Versicherung kuendige, dann werde ich an der
Universitaet exmatrikuliert.

So wie ich es verstanden habe, muss es eine Befreiung von der Versicherungspflicht sein, am Telefon wurde mir auch gesagt, ich solle mir das gut ueberlegen, da man das nicht rueckgaengig machen koennte.

In D war ich dieses Jahr nur an insgesamt 5 oder 6 Wochenenden und in der Zukunft wirds nicht anders sein. Arztbesuche in Deutschland sind daher fuer mich auch ziemlich uninteressant, da dies zu viel Zeit und Geld kostet (meine deutschen Aerzte sind alle 240-300km entfernt). Dies ist meiner Meinung nach auch nicht mehr zumutbar und staendige Vorrauszahlung der Arzt- und Medikamentenkosten empfinde ich auf Dauer auch nicht als zumutbar.

Hallo Silke

Ich bin als Arbeitnehmer ins Ausland, das war gar kein Problem aus der KV rauszukommen, wie das für Studenten ist, kann ich leider nicht beantworten
Vielleicht einfach mal bei einer größeren KV in Deutschland anrufen

Gruß
Karo

ok, dann stellt sich die frage warum die KK die bescheinigung nicht ausstellen will. wenn du nicht mehr in D wohnst dann koennen die dir das nicht verwehren. ich wuerde den filialleiter verlangen und fragen warum die sich weigern, sollte man dich wieder abblitzen lassen. siehe dazu hier:

http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/kranken…

hoffe das hilf

mfg

christian

Hallo Silke,

es geht nicht darum, ob du dir bei einer Versicherung im Ausland vielleicht finanzielle Vorteile ausrechnest. Viel wichtiger ist die Frage, wie du dir den Zugang zur gesetzlichen Pflichtversicherung erhalten kannst.

Viele junge Versicherte, vor allem Studenten und Praktikanten, die vorübergehend im Auisland beschäftigt sind, finden die Vorstellung sehr prickelnd, dass sie über eine private Versicherung oder sogar über die Versicherung im Gastland, günstiger einen Versicherungsschutz erhalten.

Das mag in deinem Alter auch möglich sein und dir als attraktiver Grund genug für den Austritt aus der gesetzl. Versicherung erscheinen. Tatsächlich locken die privaten Versicherungen aber nur mit günstigen Beiträgen und verschweigen, dass mit zunehmendem Alter auch die Beitragssätze deftig ansteigen werden.

Auch muss man leider feststellen, dass die meisten Länder leinen mit Deutschland vergleichbaren Versicherungsschutz bieten, auch wenn man immer wieder hört, dass es billiger als hier sein soll.

Eine wichtige Überlegung sollte bei deiner Entscheidung sein, dass du als Frau unbedingt auf eine seriöse und bombensichere Krankenversicherung achten solltest. Die Studienzeit und der evtl. anschließende Auslandsaufenthalt werden wahrscheinlich auch nicht bis zum Rentenalter andauern, oder?

Bei der Rückkehr nach Deutschland erwarten dich unter Umständen (oder wenn du in „Umständen“ sein solltest) schwierige Verhältnisse bezüglich der KV hier.

Es ist nach meiner Einschätzung nicht von großer Bedeutung, wenn du aus Gründen der Kostenersparnis für einige Zeit die Rentenversicherung ruhen lässt.

Das muss aber nicht unbedingt so sein, wenn du einen geschickten Weg findest und nur auf Minimalbeiträge herabgestuft wirst.

Ich würde mir bei einer anderen Krankenkasse (nicht Privatversicherung!!) eine zweite Beratung einholen und die Auswahlmöglichkeiten auch bei der Bundesversicherungsanstalt (BfA) überprüfen lassen.

Gerade jüngeren Versicherten erscheint es verlockend, wenn sie ein paar Euros einsparen können; meistens wird aber nicht langfristig überlegt.

Die Lösung könnte in der Entscheidung liegen, wie du geschickt einen Wohnsitz in Deutschland auch während deines Auslandsaufenthaltes beibehalten kannst. Wie bei der Steuerpflicht ist auch für die gesetzliche Versicherung der „gewöhnliche Aufenthalt/Wohnsitz“ Grundlage der Entscheidung über den Status.

Bevor du Entscheidungen triffst, hole weitere Informationen ein.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo Steve,
vielen Dank fuer deine Antwort!
Ich bin in erster Linie wegen meinem Freund in die Niederlande gezogen und habe mir hier gezielt einen Praktikumsplatz fuer meine Diplomarbeit gesucht, da ich auch in der Zukunft hier wohnen bleiben werde.
Es geht beim Wunsch des Versicherns im Ausland nicht um geringere Beitragsgebuehren (im Gegenteil, ich werde sogar mehr zahlen muessen), sondern darum, dass ich schwanger bin und mich nicht fuer alles anmelden kann, da ich hier nicht versichert bin.
Eigentlich dachte ich, dass es ok ist, wenn ich bis zum Ende des Studiums in Deutschland versichert bleibe, aber mittlerweile musste ich doch einsehen, dass es vieles erschwert bzw. unmoeglich macht. So gibt es in den Niederlanden z.B. standardmaessig Wochenbetthilfe (nach der Geburt kommt jemand bis zu 10 Tage vorbei um zu helfen), die jedem in den Niederlanden zusteht, die aber bis zur 14. Schwangerschaftswoche beantragt werden muss. Da ich aber erst ca. 23. Schwangerschaftswoche mit dem Studium fertig sein werde und mich wohl dann erst hier versichern kann, steht es mir zwar zu, aber ich bekomme es nicht mehr, weil ichs dann zu spaet beantragt habe. Genau dasselbe gilt fuer Geburtsvorbereitungskurse, etc.
Dass mein Versicherungsanspruch in Deutschland verfaellt ist garkein Problem, da ja ich ja eh nicht vorhabe, wieder zurueck zu gehen.
Ich habe mich gestern nochmal mit meinem Freund darueber unterhalten und er meint, ich soll mich halt jetzt hier in den Niederlanden versichern und bis zum Ende des Studiums gleichzeitig noch in Deutschland versichert bleiben, aber ich bin damit nicht wirklich gluecklich, ist ja echt rausgeschmissenes Geld, wenns auch anders gehen wuerde.

Sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Grüße,
Maggie

sorry kenn mich in diesen Dingen gar nicht aus

Also, wenn Du wirklich in den Niederlanden bleiben möchtest für eine ansehbare Zeit, dann kannst Du sicherlich die Krankenkasse wechseln.

(da muss man sich mal überlegen, ob es als Ausländer genauso einfach ist in Köln zu studieren? Wenn ja, dann ist es kein Problem)

Hallo, kann ich leider nicht helfen, Gruss Christoph

Hallo Silke

Leider kann ich Ihnen als Österreicher nicht helfen, da mir weder de Deutschen, noch die Holländischen Gesetze vertraut sind.

Sorry und viel Glück

Gruß

Michael