Pflichtversicherungsgrenze GKV wie ansetzen?

Hallo Forum! :wink:

Ein Arbeitnehmer verdient im Jahr 2005 ein monatliches. d.h. regelmäßiges und festes, Bruttogehalt von 12 x EUR 3.700,00. Er ist damit gesetzlich sozialversichert. Er erhält jedoch jährlich im Februar einen Sonderbonus von 2.500,00 EUR. Sein Jahresbruttoverdienst liegt damit im Jahr 2005 bei EUR 46.900 (3.700 x 12 + 2.500).

Für das Jahr 2006 ist bei gleichbleibenden Bezügen ein Sonderbonus von EUR 4.000 im Februar zu erwarten, so dass das Jahresbrutto für 2006 bei EUR 48.400 liegen wird (3.700 x 12 + 4000).

Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, sich freiwillig zu versichern? Zwar liegt er mit den monatlichen Bruttobezügen unter der Pflichtversicherungsgrenze, aber sein Jahresbrutto liegt darüber…

In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt kann der Arbeitnehmer bzw. sein Arbeitgeber aus der GKV aussteigen?

Gruß

Jens

Hallo,
Wenn im Laufe eines Kalenderjahres die Krankenversicherungspflichtgrenze
(3725,00€) überschritten wird, scheidet der Betreffende aus der
Krankenversicherungspflicht zum Jahresende nur dann aus, wenn er auch die im nächsten Jahr gültige Grenze überschreitet.
Zur Berechnung werden die lfd. Bruttobezüge, sowie die Einmalzahlungen
herangezogen.
In diesem Beispiel muss also abgewartet werden wie die Grenze 2006
sein wird, erst dann kann frühestens zum 01.01.2006 eine
Privatkrankenkasse gewählt werden.
Gruss
Günter Czauderna