Hallo an die Experten ,
. . . wenn ein Harz 4 Empfänger eine Straftat vergeht ( und auch berechtigt vor Gericht verklagt wird ) , hat er Anspruch auf einen
Pflichtverteidiger ?
MfG
Frank
Hallo an die Experten ,
. . . wenn ein Harz 4 Empfänger eine Straftat vergeht ( und auch berechtigt vor Gericht verklagt wird ) , hat er Anspruch auf einen
Pflichtverteidiger ?
MfG
Frank
Es heißt Hartz, genauer ALG-II, aber das ist egal
Hallo!
. . . wenn ein Harz 4 Empfänger eine Straftat vergeht ( und
auch berechtigt vor Gericht verklagt wird ) , hat er Anspruch
auf einen
Pflichtverteidiger ?
Das hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht ab, sondern nur, ob eine der Voraussetzungen des § 140 StPO gegeben sind. Typische „Arme-Leute-Straftaten“ wie Schwarzfahren und Ladendiebstahl werden daher grundsätzlich immer ohne Verteidiger verhandelt.
Aber als ALG-II-Empfänger hat man immerhin Anspruch auf Beratungshilfe, dh man kann sich für einen Zehner zumindest vom Anwalt überprüfen lassen, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht käme.
Nur mal so am Rande
auch berechtigt vor Gericht verklagt wird ) , hat er Anspruch
auf einen
Pflichtverteidiger ?
Das ist mit diesem Begriff nicht gemeint: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger
Hier wird das gesucht: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Und da die Frage vor kurzem schon einmal da war, die Antwort ist „nein“.
Gruß
Stefan
Das ist mit diesem Begriff nicht gemeint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger
Wieso denn nicht? Jemand hat eine Straftat begangen, und er möchte einen Pflichtverteidiger. Ist doch ganz einleuchtend.
Hier wird das gesucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Nein, das wird gerade nicht gesucht, im Strafprozess gibt es keine PKH, sondern allenfalls Pflichtverteidigung.
Levay
Danke für die Inormationen !
MfG
Frank
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