Pflichtverteidiger - trotzdem bezahlen?

Hallo,

angenommen ein Hartz-4 Empfänger sitzt in U-Haft und bekommt einen Pflichtverteidiger, können dann trotzdem Kosten entstehen?
Ein mir bekannter Fall:

Person A (Hartz-4 Empfänger) ist in U-Haft und hat einen Pflichtverteidiger. Dieser sagt dem Vater von Person A, dass trotdem ein Honorar in Höhe von 500 Euro fällig wird. Wofür auch immer…
Der Vater sagt, dass Person A doch mittellos sei. Der Anwalt meinte darauf, vielleicht kann ja die Familie zusammenlegen.

Gibt es sowas? Was können denn da für Gebühren anfallen? Oder ist das Abzocke?

Danke!

Hallo!

Wieviel Geld ein Angeschuldigter hat, ist vollkommen egal. Er bekommt einen Verteidiger gestellt, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, das hängt von der Schwere seines Delikts und der Persönlichkeit des Angeschuldigten ab.

Jetzt gibt es Anwälte, die arbeiten für die abgespeckten Sätze, welche sie vom Staat (irgendwann mal) bekommen, und es gibt Anwälte, die arbeiten nicht dafür. Will sich der Angeschuldigte den Anwalt frei wählen, darf dieser auch ein zusätzliches Honorar verlangen, und 500 Euro ist an der unteren Grenze dessen, was üblicherweise von den etwas bekannteren Strafverteidigern verlangt wird.