Pflichtverteidiger

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/StPO/137.html

Wobei ich ebenfalls nicht verstehe, auf welcher Basis nunmehr die Nr. 4 hinzugezogen wurde. Übrigens sind die dem Staat anfallenden Kosten bislang lächerlich gering. Vergütung von Pflichtverteidigern in Großprozessen

Gruß
vdmaster

Hallo,

im laufenden NSU Prozess gegen Frau Z. wird diese von 4 ! Pflichtverteidigern vertreten. Warum muss der Steuerzahler für mehr als einen Verteidiger aufkommen?

Danke für die Mühe.

MfG

Hallo!

Man kann getrost davon ausgehen, dass Verfahrenskosten weder aktuell noch zukünftig zu den Sorgen von Frau Zschäpe gehören. Käme sie im Fall eines Schuldspruchs auf die Idee, ihre Memoiren „NSU inside“ zu schreiben, werden sich dafür vorhersehbar Interessenten finden, die ein stolzes Honorar bieten. Wäre die Verfasserin ungeschickt genug, sich das Geld direkt und persönlich zukommen zu lassen, würde die Staatskasse zugreifen. Ebenso vorhersehbar ist aber auch, dass sich Leute finden, die das wirksam zu verhindern wissen. Soll heißen: Die Verfahrenskosten bleiben unabhängig vom Ausgang an der Staatskasse hängen.

Die Verfahrenskosten sollten aber die letzte oder gar keine Sorge aller Beobachter des Geschehens sein. Im Verlaufe über eines Jahrzehnts passierten schier unglaubliche Ermittlungsfehler, bei denen es schwer fällt, an paddelige Sachbearbeiter und Pannen zu glauben. Ein Beamter war während eines Anschlags unmittelbar vor Ort, wollte aber nichts mitbekommen haben, woanders wurden Akten geschreddert und andernorts wurde mutmaßlich gezielt in falsche Richtung ermittelt. Die ganze Sache stinkt zum Himmel und muss aufgeklärt werden - koste es, was es wolle.

Gruß
Wolfgang

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Ganz einfach, weil das ein so schwieriger Prozess ist mit tausenden(38.000 !) Blatt Akten.
Die kann in einem angemessenen Zeitrahmen nicht nur 1 Person durchlesen, verstehen und rechtlich einordnen und für die Verteidigung aufbereiten.

MfG
duck313

Hallo!

Von Zufallsprinzip kann keine Rede sein, die Opfer hatten mit Ausnahme der beiden Polizisten die gleiche Staatsangehörigkeit und es gab gemeinsame Ausführungsmuster der Taten. Darüber hinaus gab es Zeugenaussagen mit Täterwissen, denen nicht nachgegangen wurde, selbst unmittelbar anwesende Beamte wurden nicht ernsthaft behelligt.

Hier ein an der Helmut-Schmidt-Uni gehaltener Vortrag (viel Text, lange Einleitung, aber Lektüre lohnt) http://elalemelalem.de/daimagueler-vortrag-nsu-prozess/

Frau Zschäpe steht vor Gericht, 2 Täter sind tot, aber ich werde den Verdacht nicht los, dass etliche Mittäter, Unterstützer und Sympathisanten in Amtsstuben ihre Sessel wärmen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

zu Bedenken bitte: am Ende bekommt - sollte Frau Zschäpe verurteilt werden - die Rechnung für die Verfahrenskosten zugestellt. Das heißt, sie muss die Verteidiger bezahlen.

http://pflichtverteidiger.info/kosten-pflichtverteidiger-wer-uebernimmt/

Grüße
Siboniwe

Hallo!

Zunächst waren es mit Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl drei Pflichtverteidiger. Ob ein Pflichtverteidiger reicht, entscheidet das Gericht. So kann es passieren, dass nur ein Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und einem Dutzend Anwälten der Nebenkläger gegenüber sitzt, sich darüber hinaus mit etlichen Regalmetern Prozessakten zu befassen hat, schlichtweg überfordert ist. Zudem könnte ein einzelner Verteidiger durch unvorhersehbare Wechselfälle des Lebens ausfallen oder das Vertrauensverhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Mandant wird derart gestört, dass keine angemessene Verteidigung mehr möglich ist. Offensichtlich konnte Frau Zschäpe dem Gericht glaubhaft machen, dass genau dieser Umstand eingetreten ist oder einzutreten droht. Bevor der Prozess platzt und von vorn beginnen muss, verpflichtete das Gericht einen weiteren Pflichtverteidiger.

An erster Stelle muss ein ordnungsgemäß ablaufendes Verfahren stehen. Dass dabei Kosten entstehen, ist unvermeidlich, hat aber keine Rolle zu spielen. Vielerorts regen sich Leute wegen der Kosten auf und erwähnen „den Steuerzahler“. Vermutlich möchte aber niemand erleben, aus welchen Gründen auch immer vor Gericht zu stehen (kann jederzeit jedermann völlig unverschuldet passieren, einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort …) und dort wird aus Kostengründen kurzer Prozess gemacht. Geht gar nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

sicher hast du Recht, was die Kosten für Frau Zschäpe betrifft. Wobei ihr der Staat mit Sicherheit eine Rechnung schicken wird. WER die dann bezahlt (Unterstützer) steht auf einem anderen Blatt. Sollte sie Geld haben (k.A.) wird sie bezahlen (ob sie das von Unterstützern zurückbekommt, ist was anderes). Sollte sie kein Geld haben und niemand von außen es bezahlt, wird sie es in Raten (kleinen Raten, aber immerhin) von dem Geld, dass sie in der Haft zur Verfügung hat (z.B. durch Arbeit im Gefängnis, falls sie dort arbeiten wird) abgezogen.

Ich wollte nur erwähnt haben, dass die Kosten für Pflichtverteidiger mitnichten automatisch vom Staat getragen werden. Auch mittellose Verurteilte bekommen einen Zahlungsbefehl und müssen die Verfahrenskosten abstottern. Das hat nun nicht direkt etwas mit dem NSU-Verfahren zu tun, aber es stört mich, wenn Menschen denken, dass der Pflichtverteidiger im Falle einer Verurteilung für den Verurteilten kostenlos sind.

Grüße
Siboniwe

wolfgang,

ich will hier nichts schönreden.
wenn ich aber nach dem zufallsprinzip leute umbringe und einigermaßen geschickt bin, dann sind das für die fahnder denkbar ungünstige voraussetzungen. weder besteht zwischen mir und den opfern, noch zwischen den opfern ein erkennbarer zusammenhang.

es gibt solche fälle, wo sich z.b. ein mann und ein kind zufällig begegnen. das kind wird tot aufgefunden und der täter erst jahre später rein zufällig wegen was ganz anderem geschnappt und dann überführt.