Der Schuldner A ist Selbständig mit einer Einzelfirma und Verheiratet zzgl bezieht er noch Zusatzleistungen vom Staat.
Gläubiger beantragt einen PfÜB an Drittschuldner = Bank. Das AG schreibt dann:
" Das REchtschutzinteresse für die ZUsammenrechnung mehrerer Einkünfte fehlt. Die Pfändung der Einkünfte ist nicht galubhaft. Eine Zusammenrechnung mit einem Einkommen aus der Selbständigkeit ohne Drittschuldnerangaben scheidet weiterhin aus. Es bedarf der Klarstellung"
Reicht die Klarstellung denn nicht, dass er eine Einzelfirma betreibt???
weitere Monierung:
" Das Rechtschutzinteresse für die Herrausgabeanordnung zu den Einkommensnachweisen und der evtl. Baussparurkunde fehlt. Es wird weder bei einer Bausparkasse noch bei einem Arbeitgeber gepfändet"
versteh ich nicht.
Gläubiger hat einen normalen PfÜB zur Kontopfändung beantragt.
Kann mir da jemand helfen ;o)
Der Schuldner A ist Selbständig mit einer Einzelfirma und
Verheiratet zzgl bezieht er noch Zusatzleistungen vom Staat.
Welche Zusatzleistungen? Aufstockende Leistungen nach ALG2 (Hartz-IV)?
Gläubiger beantragt einen PfÜB an Drittschuldner = Bank. Das
AG schreibt dann:
" Das REchtschutzinteresse für die ZUsammenrechnung mehrerer
Einkünfte fehlt. Die Pfändung der Einkünfte ist nicht
galubhaft. Eine Zusammenrechnung mit einem Einkommen aus der
Selbständigkeit ohne Drittschuldnerangaben scheidet weiterhin
aus. Es bedarf der Klarstellung"
Die Zusatzleistungen vom Staat sind nicht pfändbar. Zudem dürften mehrere unterschiedliche Einkünfte nicht zusammen gerechnet werden. Insoweit ist m.E. die Entscheidung des AG rechtens.
Reicht die Klarstellung denn nicht, dass er eine Einzelfirma
betreibt???
Einzelfirma oder Privatperson, wer ist denn der Schuldner, die Einzelfirma des Schuldners oder der Schuldner??
weitere Monierung:
" Das Rechtschutzinteresse für die Herrausgabeanordnung zu den
Einkommensnachweisen und der evtl. Baussparurkunde fehlt. Es
wird weder bei einer Bausparkasse noch bei einem Arbeitgeber
gepfändet"
versteh ich nicht.
Ich auch nicht! Das gehört sicherlich nicht zur einer Kontopfändung, denn bei einer Kontopfändung werden ja nur Guthaben oder zukünftig eingehende Beiträge gepfändet.
Einkommensnachweise könnten nur beim Schuldner oder evtl. bei dessen Arbeitgeber gepfändet werden. Die Bausparurkunde wiederum wäre nur beim Schuldner durch den Gerichtsvollzieher zu pfänden, wobei allerdings für die Pfändung des Bausparguthabens keine Bausparurkunde erforderlich ist.
Vielleicht einmal schreiben, was denn im PfÜb genau beantragt wurde und ob es ggf. beim AG mehrere Anträge gibt.
Gläubiger hat einen normalen PfÜB zur Kontopfändung beantragt.
Wenn nur Kontopfändung, was hat das mit den Einkommensnachweisen und Bausparurkunde zu tun?
Einzelfirma oder Privatperson, wer ist denn der Schuldner, die Einzelfirma des Schuldners oder der Schuldner??
Er als Privatperson ist schuldner. Hat aber eine Firma über der er in den letzten 2 Jahren gute Aufträge abgewickelt hat und somit auch Einkünfte zu erwarten sind.
der Rest scheint jetzt verständlich ;o)