Pfui: GmbH-Gesellschafter kaltgestellt!

Hallo zusammen, hier kommt Ärger!!

Angenommen: Die Gesellschafter einer GmbH zum Betrieb zweier Kneipen bekommen sich in die Haare: einer wird nicht mehr zu den monatlichen Arbeitstreffen eingeladen, es wird ihm der Austritt nahegelegt und jegliche Information vorenthalten, was Personal (Neuanstellungen), allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse und Verkauf einer der beiden Kneipen angeht.
Der kaltgestellte Gesellschafter hat die Kollegen und den Geschäftsführer in vergangenen halben Jahr mehrfach aufgefordert, diesen Zustand abzustellen und zu den Arbeitstreffen eingeladen zu werden und bezüglich wichtiger Veränderungen (Personal, Verkauf einer Kneipe, Verkaufsverhandlungen) UNAUFGEFORDRT (!) informiert zu werden.
Die Kollegen ignorieren das und der Gesellschafter hat jetzt keine Lust mehr auf das Gebettel und möchte den Rechtsweb beschreiten…

Was wird er tun und welche Erfolgschancen hat er?

Ich kann in diesem Zusammenhang noch viel wildere Frechheiten liefern, aber zunächst einmal doch diese recht übersichtliche Frage.

Bin gespannt!

Stephan

Hallo,

allen Protagonisten sei die Lektüre des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes (insbesondere der §§ 46-51) nahegelegt. Danach sollten sich die meisten Fragen quasi von selbst beantworten.

Gruß
C.

Hallo zusammen,

ja, nach den §§46-51 können Beschlüsse nur auf Gesellschafterversammlungen gefasst werden, zu denen ordnungsmäßig eingeladen wurde oder bei denen alle Gesellschafter anwesend sind.

In diesem Zusammenhang könnten weitere Fragen entstehen:

(1) Was können durch den kaltgestellten Gesellschafter für Maßnahmen ergriffen werden, wenn die übrigen Gesellschafter und der GF sich weiterhin treffen, Beschlüsse fassen und umsetzen, ohne dass der kaltgestellte Gesellschafter von Versammlung und gefassten Beschlüssen Kenntnis bekommt?
Kann der Gesellschafter eine Entlastung des GF verwehren und was hätte das für Folgen?
Sollte der Gesellschafter sich einen Anwalt nehmen oder gar Klage einreichen?

(2) Wie definiert sich ein „Beschluss“?
ich würde darunter verstehen: Alles was eine gemeinsame Abstimmung des Handeln darstellt, also u. U. auch banales Alltagsgeschäft: wer kümmert sich um dies, wer um das…

(3) Theoretisch könnten die Gesellschafter ganze Tätigkeitsbereiche in den Verantwortungsbereich eines eigenverantwortlich agierenden Gesellschafters legen (Einkäufe, Personalangelegenheiten oder ähnliches). Versammlungen würden dann nur noch den Zweck einer gegenseitigen Unterrichtung haben. Könnten die Gesellschafter solche Treffen anstatt als Gesellschafterversammlung nicht einfach als „Informationstreffen“ deklarieren, auf dem keine Beschlüsse gefasst werden und für die ergo keine Einladungs- und Protokollierungspflicht besteht? Man also den kaltgestellten Gesellschafter elegant „außen-vor“ lassen kann?

So einfach ist es vermutlich nicht, oder?

Beste Grüße, S.