Pfusch beim Zahnersatz

Hallo,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem. Ihr wurde ein ziemlich komplexer fester Zahnersatz angefertigt und fest eingesetzt. Sie hat permanente Beschwerden, da offensichtlich eine Krone wesentlich zu weit über das Zahnfleisch steht. Der behandelnde Zahnarzt hat mehrere Nachbesserungen versucht, ohne Erfolg, inzwischen sind die überkronten Zähne stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Nunmehr wurde über die Krankenkasse ein Gutachterverfahren eingeleitet wegen der Gewährleistungspflicht .
So und nun zu meiner Frage: Muss sie, für den Fall das der Gutachter befindet das der komplette Ersatz erneuert werden muss, weil mangelhaft gearbeitet wurde, dies vom alten Behandler durchführen lassen??. Nach den ganze vergeblichen Bemühungen (die auch noch eine Behandlung in einer Klinik beinhalteten) hat sie jegliches Vertrauen in diesen Zahnarzt verloren und nur noch Angst davor was jetzt kommen mag.
Und wo findet man evtl. Urteile zu diesem Thema?
Ich danke Euch schon mal im vorraus für evtl. Info´s

VlG Inge

Hallo,
wenn sich nach der Begutachtung herausstellt dass „Pfusch“ gemacht wurde muss zunächst der Verursacher kostenfrei für Kasse und Versicherten eine Neuversorgung bzw. eine Mängelbeseitigung vornehmen.
Wünscht der Versicherte einen anderen Zahnarzt so ist das aus Sicht
der Kasse nur dann möglich wenn der Verursacher seine Abrechnung mit
der Kasse rückgängig macht. Die Kasse wir dann die neue Versorgung auch neu bezuschussen.
Was den Versichgertenanteil betrifft ist das Verhandlungssache
(Zivilrecht) zwischen Patient und Zahnarzt.

Gruss

Günter Czauderna