'Pfusch-Versicherung'

Hallo,

kürzlich habe ich im TV mal wieder so eine Boulevard-Sendung gesehen über Pfusch am Bau. Das Horror-Szenario: Haus wurde gebaut -> Einzug -> extremer Pfusch entdeckt -> Bau reif für Abriss -> Bauträger verklagt -> Prozess hingezogen -> Insolvenz Bauträger -> Bauherr ruiniert.

Meine Frage: warum kann man sich dagegen eigentlich nicht versichern? Beim vergleichweise billigen Auto gibt es die Vollkasko, beim Haus (bei dem meist Existenzen auf dem Spiel stehen) gibt es nichts?

Gruß
Stefan

hallo stefan

wie eine vollkaskoversicherung fuer das auto - so ist eine bauleistungsversicherung fuer ein haus. die bauleistungsversicherung deckt schaeden am bauwerk áb. der beitrag ist einmalig faellig und liegt bei 1,8 bis 3 promille der bausumme.

beste gruesse
rene

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Hallo Stefan,

Eine Vollkasko für das Haus gibt es natürlich, man nennt die Wohngebäudeversicherung. Die schließt man ab, sobald das Haus steht. I.d.R. gab es vorher schon eine Feuerrohbauversicherung. Ein Auto versichert man auch erst, wenn man es gekauft hat. Nun schau Dir an, was in der Kasko drin ist…ähnliches ist auch beim Haus gedeckt. Pfusch beim Bau Deines Autos ist aber in der Kasko auch nicht drin, ergo gibt es das ebenfalls nicht in der Wohngebäudeversicherung.

Eine Versicherung, die sowas abdeckt ist tatsächlich die von Rene benannte Bauleistungsversicherung, nur das die nicht vom Bauherren und/oder vom Hausbesitzer abgeschlossen wird, sondern von der bauausführenden Fa., dem potentiellen Verursacher also. Das wäre bei einem Mangel am Auto in etwa deine Garantie gegen den Hersteller…nur grob natürlich.

Jetzt müßte man den konkreten Fall genauer kennen. Normalerweise müßte diese Bauleistung auch nachträglich für solche Schäden aufkommen, denn auch hier gilt der Eintritt des Schadenereignisses und nicht der Tag an dem der Schaden bekannt wird. Die Frage ist, gab es überhaupt eine Bauleistungsversicherung? Öffentliche Auftraggeber lassen sich von den Versicherern der Baufirmen entsprechenden Schutz vor Auftragserteilung bestätigen. Wenn Du schreibst, der Bauträger ging in Insolvenz, dann kann es z.B. sein, daß auch die Versicherer schon länger keine Prämien mehr bekamen und schon kein Versicherungsschutz bestand. Sowas kommt gerade im Bau leider recht häufig vor.

Ich werde aber nächste Woche noch mal genaueres zum Thema erfragen und melde mich.

Gruß Maid :wink:

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Hallo René,

wie eine vollkaskoversicherung fuer das auto - so ist eine
bauleistungsversicherung fuer ein haus. die
bauleistungsversicherung deckt schaeden am bauwerk áb. der
beitrag ist einmalig faellig und liegt bei 1,8 bis 3 promille
der bausumme.

An die habe ich auch gedacht. Aber überall habe ich beim Nachlesen in der Beschreibung den Hinweis gefunden, dass diese Versicherung ausdrücklich NICHT gegen Pfusch am Bau absichert und ausserdem mit Fertigstellung erlischt. Diese Versicherung sei für Leistungen aber nicht für Gewerke.

Gibt es da unterschiedliche Versicherungsbedingungen?

Gruß
Stefan

Jetzt endgültig verwirrt…
Hi,

Eine Vollkasko für das Haus gibt es natürlich, man nennt die
Wohngebäudeversicherung. Die schließt man ab, sobald das Haus
steht.

Schützt aber nicht gegen Pfusch.

Eine Versicherung, die sowas abdeckt ist tatsächlich die von
Rene benannte Bauleistungsversicherung, nur das die nicht vom
Bauherren und/oder vom Hausbesitzer abgeschlossen wird,
sondern von der bauausführenden Fa., dem potentiellen
Verursacher also.

Das steht dem entgegen, was ich bisher über diese Versicherungsform gefunden habe (z.B. http://www.versichert.de/versbed/blv_top.php).

  1. Die Versicherung deckt keine Mängel an Bauleistungen ab
  2. Die Versicherung wird immer vom Bauherren / Auftraggeber abgeschlossen

Wat’ denn nun?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

der Pfusch selber ist nicht versichert, allerdings die Schäden, die durch den Pfusch entstehen können.

Abschließen können diese Versicherung: Auftraggeber, Bauhauptgewerbe. Das Baunebengewerbe ist in der Regel über das Hauptgewerbe mitversichert.

Gruß
Marco

Hallo Maid,

Jetzt müßte man den konkreten Fall genauer kennen.
Normalerweise müßte diese Bauleistung auch nachträglich für
solche Schäden aufkommen, denn auch hier gilt der Eintritt des
Schadenereignisses und nicht der Tag an dem der Schaden
bekannt wird.

Mittlerweile stellen aber viele Versicherer auf „claims made“ um… dann könnte auch das ein Problem sein.
Gruß
Marco

Hi,

Eine Vollkasko für das Haus gibt es natürlich, man nennt die
Wohngebäudeversicherung. Die schließt man ab, sobald das Haus
steht.

Schützt aber nicht gegen Pfusch.

Nein…dagegen schützt Dich Deine Kasko aber eben auch nicht. Das wollte ich verdeutlichen, denn daruaf zielte Deine ursprüngliche Frage. Auch bei einem Auto bist Du perKasko nicht gegen Mängel versichert, die der Hersteller oder die Reparaturfirma verursacht hat.

Eine Versicherung, die sowas abdeckt ist tatsächlich die von
Rene benannte Bauleistungsversicherung, nur das die nicht vom
Bauherren und/oder vom Hausbesitzer abgeschlossen wird,
sondern von der bauausführenden Fa., dem potentiellen
Verursacher also.

Das steht dem entgegen, was ich bisher über diese
Versicherungsform gefunden habe (z.B.
http://www.versichert.de/versbed/blv_top.php).

  1. Die Versicherung deckt keine Mängel an Bauleistungen ab

Ich habe grade mal bei uns hier nachgesehen (ich selber bin nicht eben Fachmann auf dem Gebiet!!) Die Bauleistung deckt nur unvorhergesehene Schäden am Bau ab. Typische Schäden sind Wassereinbrüche, abgerutschte Böschungen u.ä…
Da die Rechtsprechung einen Schaden schon bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr als unvorhergesehen betrachtet, werden für Baufirmen häufig entsprechende Zusatzregelungen in den Vertrag aufgenommen. Richtiger Pfusch auf Grund grober Fahrlässigkeit ist aber tatsächlich nicht versichert. Hier könnten Schadenersatzansprüche ggf. aus der Haftpflicht des Unternehmens gedeckt sein, zumindest werden über die derartige Schäden angezeigt…Fahrlässigkeit ist aber immer ein dünnes Eis.

  1. Die Versicherung wird immer vom Bauherren / Auftraggeber
    abgeschlossen

Das stimmt so nicht, denn so gut wie jede Baufirma hat eine eigene Bauleistung, die ist auch nicht zwingend an ein konkretes Bauvorhaben gebunden, sondern wird i.d.R. als Umsatzjahresvertrag abgeschlossen.

Aber wie gesagt, für die von Dir beschriebenen Fälle leistet sie wohl tatsächlich nicht, bzw. ist sie eben nicht vorgesehen.

Gruß Maid :smile:

‚Pfusch ist net versicherbar‘
… sagte immer mein Haftpflichtreferent an der Berufsakademie.

„Pfusch“ ist ja die eigentliche Vertragsleistung zwischen dem Auftraggeber und dem Bauunternehmer und für die Vertragserfüllung ist schon schön der Bauunternehmer alleine verantwortlich. Er und nur er alleine trägt dieses unternehmerische Risiko.

Die hier schon erwähnte Bauleistungsversicherung deckt nur Schäden an bereits erstellten Dingen, jedoch nicht die korrekte Ausführung dieser Leistung selbst.

Also insgesamt nicht versicherbar.

Gruß Andreas

da fällt mir aber auch noch ein, …
dass Du als Auftraggeber die Möglichkeit hast, vom Bauunternehmen eine Gewährleistungsbürgschaft und/oder eine Ausführungsbürgschaft nachweisen zu lassen.

Das macht zwar u.U die Baugeschichte etwas teurer, dafür hast Du die Sicherheit, dass zumindest geldmäßig die fehlerfreie Ausführung des Bauwerkes sichergestellt ist. Falls nicht durch die ursprüngliche Firma, dann durch eine andere Firma.

Bei öffentlichen Aufträgen ist es jedenfalls so, dass solche Bürgschaften vom Bauunternhmen verlangt werden.

Das noch als Ergänzung,

Andreas