Hallo,
Ist ein Ph.D. mit einem Dr.-Titel gleichgestellt? Wenn jemand
im Ausland einen Ph.D. erworben hat, kann er sich dann in
Deutschland Dr. nennen?
Im Prinzip ja. Wie das erforderliche Verwaltungsprozedere (in Österreich Nostrifizierung) abläuft, weiss ich leider nicht genau. Vielleicht liest ja Susanne deine Frage. Sie kann dir die rechtlichen Aspekt sicher kompetent im Detail auseinandersetzen. Oder versuche es über die Expertensuche. Wichtig ist hier: Welche ausländische Uni, welches Bundesland in D.
Fürs erste:
(Quelle: http://www.refrat.hu-berlin.de/ost/lhg/shg.html, hervorhebungen von mir)
Sächsisches Hochschulgesetz
§ 38 Führung ausländischer akademischer Grade
(1) Die Führung eines im Ausland erworbenen Grades bedarf der Genehmigung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Ebenso genehmigungspflichtig ist die Führung entsprechender ausländischer Grade und Titel, die inländischen akademischen Graden gleichlauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Ausländer bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich ausschließlich in amtlichem Auftrag oder nur vorübergehend und nicht zu Erwerbszwecken im Freistaat Sachsen aufhalten und nach dem Recht ihres Heimatstaates zur Führung des Grades oder Titels befugt sind.
(2) Die Genehmigung setzt voraus, daß der Grad von einer ausländischen Hochschule verliehen wurde, die zum Zeitpunkt der Verleihung einer inländischen Hochschule vergleichbar und zu seiner Verleihung berechtigt war. Wurde nach dem Recht des betreffenden Staates der Grad oder Titel nicht von einer Hochschule verliehen oder zuerkannt, muß der Inhaber des Grades oder Titels die zugrundeliegenden einschlägigen Studienleistungen und Prüfungen an einer staatlichen oder anerkannten ausländischen Hochschule erbracht haben.
(3) Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst regelt durch Rechtsverordnung das Verfahren zur Genehmigung und die Form der Führung des ausländischen akademischen Grades. Die Genehmigung kann für die Führung akademischer Grade bestimmter ausländischer Hochschulen oder für die Führung entsprechender staatlicher Grade oder Titel bestimmter ausländischer Staaten allgemein erteilt werden.
Du mußt also für das fragliche Bundesland das Hochschulgesetz (sollte sich im Netz finden) + passende Rechtsverordnung befragen (Ländersache!).
Falls nicht, wie kann ein Ph.D. mit
möglichst wenig Zeit-/Geldaufwand in Deutschland einen
Dr.-Titel erwerben? Muß er erneut promovieren?
Übrigens: In Insiderkreisen macht ein PhD mehr Eindruck, als ein schnöder Dr. Vor allem, wenn es ein Oxford/Cambridge/Stanford/MIT/Princeton PhD ist, würde ich mir nie und nimmer einen Dr. auf die Visitenkarte schreiben, sondern beim PhD bleiben 
Hoffe fürs erste geholfen zu haben,
guten Rutsch
Rossi